Urheberrechtliche Abmahnung durch Waldorf Frommer z.b für Twentieth Century Fox oder Daniel Sebastian i.A.d. DigiRights Administration erhalten?

Urheberrechtliche Abmahnung durch Waldorf Frommer z.b für Twentieth Century Fox oder Daniel Sebastian i.A.d. DigiRights Administration erhalten?
09.01.2015321 Mal gelesen
Waldorf Frommer und Daniel Sebastian sind keine Unbekannten, wenn es um die Geltendmachung urheberrechtlicher Ansprüche geht. Waldorf Frommer hat z.B. für die Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH und Daniel Sebastian für die DigiRights Administration GmbH Abmahnungen ausgesprochen.

Die Kanzleien haben in den Abmahnungen dem Adressaten vorgeworfen, auf einer Online-Tauschbörse illegal das sogenannte "Filesharing" betrieben zu haben. Das heißt, dass der Adressat der Abmahnung unerlaubt Dateien wie z.B. Filme oder Musiktitel zum Download angeboten haben soll. Dadurch soll er die Rechte des jeweiligen Rechteinhabers, d.h. des Mandanten der Kanzlei, verletzt haben.

 

Dem Abgemahnten gegenüber werden Zahlungsansprüche und Unterlassungsansprüche geltend gemacht, das heißt konkret, dass er Schadensersatz und Aufwendungsersatz zahlen und eine Unterlassungserklärung abgeben soll.

Jetzt gilt es sich nicht von den gestellten Forderungen unter Druck setzen zu lassen. Allerdings sollten Sie den Ablauf der gesetzten Frist nicht "aussitzen", denn hierdurch könnte sich die abmahnende Kanzlei möglicherweise veranlasst sehen, eine einstweilige Verfügung bei Gericht zu beantragen. Dies sollte unbedingt vermieden werden, da hier von den Gerichten erhebliche Streitwerte zugrunde gelegt werden.

Wenden Sie sich nach Erhalt einer Abmahnung an einen Rechtsanwalt, der sich auf dem Gebiet Urheberrecht und mit Abmahnungen auskennt. Dieser kann eine sogenannte "modifizierte" Unterlassungserklärung, das heißt eine auf Ihren Einzelfall zugeschnittene und damit abgeänderte Unterlassungserklärung, für Sie erstellen. Denn vorgefertigte Unterlassungserklärungen sind häufig zu weit formuliert und damit nachteilig für den Abgemahnten. Meist ist durch einen versierten Rechtsanwalt auch eine Herabsenkung der geforderten Beträge möglich.

Rufen Sie uns gerne für ein kostenloses unverbindliches Erstgespräch an. Zu günstigen Pauschalpreisen übernehmen wir für Sie deutschlandweit das komplette außergerichtliche Verfahren.

 

Ihr

Lars Hämmerling

-Rechtsanwalt-

Weitere Informationen erhalten Sie unter: 

www.shrecht.de und www.abmahnsoforthilfe.de