Abmahnung durch Waldorf Frommer – „Ruhet in Frieden – A walk among the Tombstones“

Abmahnung durch Waldorf Frommer – „Ruhet in Frieden – A walk among the Tombstones“
30.12.2014319 Mal gelesen
Die Münchner Kanzlei Waldorf Frommer mahnt momentan im Namen der Universum Film GmbH Anschlussinhaber wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzungen an dem Action-Thriller „Ruhet in Frieden – A walk among the Tombstones“ ab.

Warum habe ich eine Abmahnung erhalten?

Dem Betroffenen wird vorgeworfen, dass er mittels eines Filesharing-Netzwerks, wie eDonkey oder Limewire, anderen Nutzern den Film "Ruhet in Frieden - A walk among the Tombstones" zum Herunterladen anbietet und so widerrechtlich öffentlich zugänglich macht. Viele der Abgemahnten können sich diesen Vorwurf nicht erklären. Bei solchen Tauschbörsen ist jedoch zu beachten, dass durch das Downloaden eines Werkes anderen Usern gleichzeitig und automatisch die Inhalte, die sich auf dem eigenen Rechner befinden, zugänglich gemacht werden. Dadurch werden die jeweiligen Werke weltweit öffentlich zugänglich gemacht.

Im Namen ihrer Mandantschaft macht die Kanzlei Waldorf Frommer (http://www.wvr-law.de/filesharing-abmahnung-waldorf-frommer) einen Schadensersatz- und Aufwendungsersatzanspruch, sowie einen Unterlassungsanspruch geltend. Dieser richtet sich auf die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung innerhalb einer knapp bemessenen Frist. In dieser erklären Sie in Zukunft keine derartigen Rechtsverletzungen mehr zu begehen. Der Schadensersatz- und Aufwendungsersatzanspruch wird zu einem pauschalen Vergleichsbetrag in Höhe von 815,00 Euro zusammengefasst.

Wie reagiere ich auf die Abmahnung am besten?

In jedem Fall sollten Sie keine vorschnelle Zahlung der Forderung tätigen oder übereilt die Unterlassungserklärung abgeben. Damit können Sie die Verhandlungsbasis Ihres Verteidigers vernichten und Ihre gegebenenfalls gute Ausgangsposition unnötig verschlechtern.

Vielmehr empfehlen wir Ihnen die Kontaktaufnahme mit einem im Urheberrecht angesiedelten Rechtsanwalt. Dieser kann Ihren persönlichen Fall rechtlich überprüfen und anhand dessen die einschlägige Haftung feststellen. Dies ist sehr wichtig, da es sein kann, dass Sie nur beschränkt oder sogar gar nicht haften. Wenn ein anderer die Urheberrechtsverletzung begangen hat, können Sie (nur) noch als sogenannter Störer haften. Dieser muss keinen Schadensersatz leisten. Soweit derjenige, der die Rechtsverletzung begangen hat, ein volljähriges Familienmitglied ist, sind Sie grundsätzlich sogar von der Haftung befreit. Dies entschied der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 08.01.2014. Mehr dazu lesen Sie hier: http://www.wvr-law.de/blog/allgemein/bgh-verneint-haftung-von-eltern-fuer-illegales-filesharing-durch-volljaehrige-familienmitglieder.

Weiterhin kann der von Ihnen aufgesuchte Anwalt die vorformulierte Unterlassungserklärung so abändern, dass sich diese nur noch auf die nötigsten Angaben bezieht und für Sie möglichst vorteilhaft ist.

Wenn auch Sie von der Kanzlei Waldorf Frommer für die Universum Film GmbH wegen Verletzung der Rechte am Film "Ruhet in Frieden - A walk among the Tombstones" abgemahnt wurden, melden Sie sich bei unserem erfahrenen Team von Abmahnhelfer.de. Wir beraten und vertreten seit Jahren erfolgreich die rechtlichen Interessen von Anschlussinhabern, die wegen mutmaßlicher Urheberrechtsverletzungen eine Abmahnung erhalten haben. Rufen Sie uns für ein kostenloses Erstgespräch, in welchem Sie auch sogleich eine anwaltliche Ersteinschätzung erhalten, unter der Telefonnummer: 030 965 35 855 an.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Abmahnhelfer.de Team!