Abmahnung wegen „The Expendables 3“ für Splendid Film

Abmahnung wegen „The Expendables 3“ für Splendid Film
29.12.2014297 Mal gelesen
Durch die Kanzlei Sasse und Partner werden Anschlussinhaber wegen einer Urheberrechtsverletzungen an dem Actionfilm „The Expendables 3“ aus dem Jahr 2014 abgemahnt.

Mit dem Vorwurf von illegalem Filesharing erreichten nun Anschlussinhaber Abmahnungen der Kanzlei Sasse und Partner. Wie bei derartigen Abmahnungen üblich werden die betroffenen Anschlussinhaber in dem Schreiben aufgefordert eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben sowie einen 800,00 Euro. Gegen die Zahlung des Betrages und der Abgabe einer beigelegten vorformulierten Unterlassungserklärung sehe dann die Rechteinhaberin Splendid Film GmbH die Angelegenheit als erledigt an. Anderenfalls würde ein weitaus Höherer Betrag anfallen, der sich aus einem Aufwendungsersatz (968,90 Euro) und einem Lizenzschaden (500,00 Euro) zusammensetzt.

Wie verhalte ich mich bei dem Erhalt einer Abmahnung von Sasse und Partner?

Das Angebot gegen Zahlung von "nur" 800,00 Euro und Abgabe der ja schon beigelegten Unterlassungserklärung klingt mag meist für die abgemahnten Anschlussinhaber im ersten Moment verlockend klingen. Immerhin wäre die Angelegenheit vermeintlich schnell geklärt und aus der Weltgeschafft.

Wir raten Ihnen jedoch dringend davon ab dieses Angebot anzunehmen. Suchen Sie stattdessen einen fachkundigen Rechtsanwalt auf, der vorab die Forderungen auf ihre Rechtmäßigkeit hin überprüfen kann. Gegebenenfalls ist die Höhe sowohl des Abgeltungsbetrages und auch der anderenfalls vermeintlichen anfallenden Betrages zu hoch und er kann (zumindest anteilig) zurückgewiesen werden. Durch eine verfrühte Zahlung kann Ihr Rechtsanwalt in der Regel den vermeintlichen Zahlungsanspruch drücken.

Insbesondere der Erklärungsvorschlag der Unterlassungserklärung sollte nicht vorher unterzeichnet und Abgegeben werden. Wenn dieser für Sie nachteilige Klauseln enthält, wie zum Beispiel eine vollständige Anerkennung der Forderungen der Splendid Film GmbH so ist ihren gegebenenfalls bestehenden Verteidigungsmöglichkeiten die Verhandlungsbasis entzogen.

Hafte ich in jedem Fall für eine begangene Urheberrechtsverletzung?

Die Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung an dem Film "The Expendables 3" richtet sich stets an den Anschlussinhaber der zuvor ermittelten IP-Adresse. Es besteht die tatsächliche Vermutung, dass dieser der Täter der Urheberrechtsverletzung an dem Film "The Expendables 3" ist. Diese Vermutung kann jedoch widerlegt werden. Wenn der Betroffene substantiiert darlegen kann, dass nicht er, sondern ein eigenverantwortlicher Dritter, der den Internetanschluss mitgenutzt hat, die Urheberrechtsverletzung an dem Film "The Expendables 3" begangen hat ist die Vermutung erfolgreich widerlegt. Diese Vermutung basiert nämlich nicht auf einer gesetzlichen Wertung, sondern entspricht vielmehr dem auf Grund von allgemeinen Lebenserfahrungen zu erwartenden Geschehensablauf. Demnach ist der sekundären Darlegungslast genüge getan, wenn der Abgemahnten Umstände darlegen kann, dass eine ernsthafte Möglichkeit eines abweichenden Geschehensablauf besteht. Ist das der Fall, so obliegt es regelmäßig der abmahnenden Partei die tatsächliche Verantwortung des Anschlussinhabers zu beweisen.

Kann eine Täterhaftung ausgeschlossen werden, so kann der Anschlussinhaber noch als sogenannter Störer haften. Vorteil der Störerhaftung jedoch ist, dass kein Schadensersatz geleistet werden muss. Eine Haftungsbefreiung kommt in Betracht, wenn der Störer dann noch beweissicher darlegen kann, dass er seinen Internetanschluss ausreichend gesichert hat (hier reicht schon eine WPA2-Verschlüsselung aus) und seinen ihm obliegenden Aufsichts- und Kontrollpflichten nachgekommen ist.

Wenn auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei Sasse und Partner wegen einer Urheberrechtsverletzung an dem Film "The Expendables 3" erhalten haben, lassen Sie sich von einem fachkundigen Rechtsanwalt helfen. Dieser kann dann die vorformulierte Unterlassungserklärung zu Ihren Gunsten abändern und an Hand Ihres Einzelfalles den Haftungsumfang ermitteln.

Gerne können Sie uns unter der in einem Erstgespräch uns Ihren Fall schildern, um eine erste anwaltliche Einschätzung zu erhalten. Danach unterbreiten wir Ihnen gerne ein unverbindliches Angebot. Gerne können Sie auch das auf der Website www.abmahnhelfer.de vorhandene Kontaktformular ausfüllen.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Team von abmahnhelfer.de!