Abmahnung wg. Filesharing bzgl. German Top100 Single Charts (z.B. v. 27.10.2014 od. 02.09.2013) d. Daniel Sebastian, FAREDS, Kornmeier & Partner

Abmahnung wg. Filesharing bzgl. German Top100 Single Charts (z.B. v. 27.10.2014 od. 02.09.2013) d. Daniel Sebastian, FAREDS, Kornmeier & Partner
17.12.2014370 Mal gelesen
Wie in der Vergangenheit auch, werden immer wieder einzelne Musiktitel/Songs aus sogenannten Chart-Containern wie z.B. den „German Top100 Single Charts“ abgemahnt. Bei dem Chart-Container handelt es sich um eine Datei, die sämtliche Musiktitel der jeweiligen aktuellen Top 100 Charts beinhaltet.

Aktuell liegt uns ein Fall vor, in dem unsere Mandantschaft mehrere urheberrechtliche Abmahnungen erhalten hat! Der Vorwurf lautet, dass ein Chartcontainer -"German Top100 Single Charts" - auf einer Online-Tauschbörse unerlaubt zum Upload angeboten worden sein soll. Die Datei des sog. Chartcontainers soll dabei Musiktitel enthalten, an welchen die Mandantschaft der jeweils abmahnenden Kanzlei entsprechende Nutzungs- und Verwertungsrechte inne hat.

Bzgl. der Verletzung von sog. Chartcontainer "German Top100 Single Charts" liegen uns aktuell unterschiedliche Abmahnungen von unterschiedlichen Kanzleien und Rechteinhabern vor. So verschicken z.B. nachstehende Rechtsanwälte Abmahnung aufgrund angeblicher Rechtsverletzung bzgl. Chart-Containern.

Rechtsanwalt Daniel Sebastiant im Auftrag der DigiRights Administration GmbH (z.B. "Martin Tungevaag- Wicked Wonderland"auf German Top100 Single Charts vom 27.10.2014) oder "Martin Solveig & The Cataracs Feat. U.a.

Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft im Auftrag des Herrn Thomas Olbrich (z.B. Andreas Bourani- Auf uns; auf German Top100 Single Charts vom 27.10.2014)

Kornmeier & Partner im Auftrag der Embassy of Music GmbH (z.B. "Passenger - Let Her Go - Various Artists" auf German Top100 Single Charts vom 02.09.2013)

In den Abmahnungen wird dem Adressaten vorgeworfen, er habe den Chart-Container mit allen 100 Songs über ein Filesharingprogramm illegal zum Upload angeboten. Die abmahnende Anwaltskanzlei fordert die Unterzeichnung einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Zahlung von Schadenersatz.

Die Besonderheit einer solchen Abmahnung eines einzelnen Werkes aus den Top 100 Single Charts liegt darin, dass theoretisch für jedes einzelne Musikstück eine Abmahnung vom Rechteinhaber ausgesprochen werden kann. Es drohen Mehrfachabmahnung. Dass jeder einzelne Rechteinhaber die gleiche Rechtsverletzung dokumentiert hat und diese abmahnt, ist sehr unwahrscheinlich. Dennoch kommt es regelmäßig vor, dass zumindest ein Teil der Rechteinhaber abmahnt. Nach unseren Erfahrungen sind Mehrfach-Abmahnungen unterschiedlicher Abmahnkanzleien und Rechtsinhaber aufgrund derselben Rechtsverletzung eines Chart-Containers durchaus realistisch.

Haben Sie von einer oder bereits von mehreren der o.g. Kanzleien eine Abmahnung erhalten? Jetzt sollten Sie nicht in Panik verfallen! Bitte folgen Sie nicht gut gemeinten Ratschlägen, die zu einem Ignorieren der Abmahnung raten.

Wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt, der sich auf dem Gebiet Urheberrecht und mit Abmahnungen auskennt. Dieser kann eine sogenannte "modifizierte" Unterlassungserklärung, das heißt eine auf Ihren Einzelfall zugeschnittene und damit abgeänderte Unterlassungserklärung, für Sie erstellen. Denn vorgefertigte Unterlassungserklärungen sind häufig zu weit formuliert und damit nachteilig für den Abgemahnten. Meist ist durch einen versierten Rechtsanwalt auch eine Herabsenkung der geforderten Beträge möglich.

Rufen Sie uns gerne für ein kostenloses unverbindliches Erstgespräch an. Zu günstigen Pauschalpreisen übernehmen wir für Sie deutschlandweit das komplette außergerichtliche Verfahren.

Ihr 

Lars Hämmerling

-Rechtsanwalt-

Weitere Informationen erhalten Sie unter: 

www.shrecht.de  und www.abmahnsoforthilfe.de