„Interstellar“ – Abmahnung durch Waldorf Frommer

„Interstellar“ – Abmahnung durch Waldorf Frommer
16.12.2014248 Mal gelesen
Derzeit werden von den Rechtsanwälten der Kanzlei Waldorf Frommer für die Warner Bros. Entertainment GmbH Urheberrechtsverletzungen an dem Science-Fiction-Film „Interstellar“ abgemahnt.

Wie üblich wird in dem Abmahnschreiben ein Unterlassungs-, sowie ein Schadensersatz- und Aufwendungsersatzanspruch geltend gemacht. Der Unterlassungsanspruch ist der Hauptbestandteil der Abmahnung und bezieht sich auf die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung innerhalb einer knapp bemessenen Frist. Der Schadensersatz- und Aufwendungsersatzanspruch wird zusammengefasst zu einem pauschalen Abgeltungsbetrag, der von der Kanzlei Waldorf Frommer (http://www.wvr-law.de/filesharing-abmahnung-waldorf-frommer) gefordert wird.

Was wird mir vorgeworfen?

Bei urheberrechtlichen Abmahnung geht es immer darum, dass der Anschlussinhaber innerhalb einer Internet-Tauschbörse anderen Nutzern das betroffene Werk angeboten und so illegal verbreitet haben soll. Diesen Vorwurf können sich viele der Abgemahnten nicht erklären; es ist jedoch bei solchen Tauschbörsen zu beachten, dass durch das Downloaden einer Datei den anderen Nutzern gleichzeitig und automatisch die Dateien von dem eigenen Rechner zur Verfügung gestellt werden. Dadurch wird das jeweilige Werk öffentlich zugänglich gemacht, entgegen dem Willen des Rechteinhabers.

Wie gehe ich am besten gegen die erhaltene Abmahnung vor?

Nach dem Erhalt einer Abmahnung, sollten Sie einige "Regeln" berücksichtigen. Zunächst sollten Sie sich bewusst sein, dass die Kontaktaufnahme mit der Kanzlei Waldorf Frommer zu keiner Lösung führen wird. Im Rahmen eines Telefonats wird nach Ihrem Aktenzeichen gefragt und sodann kann jede Ihrer getätigten Aussagen gegen Sie verwendet werden. Zudem kann es sein, dass versucht wird, Sie davon zu überzeugen, dass es sinnlos ist gegen die Abmahnung vorzugehen.

Wir raten Ihnen deshalb dazu, innerhalb der Ihnen gesetzten Frist einen im Urheberrecht erfahrenen Rechtsanwalt zu konsultieren. Dieser kann Ihnen Auskunft über die bestehenden Verteidigungsmöglichkeiten geben und die Ansprüche auf ihre Rechtmäßigkeit überprüfen. Außerdem kann er die beigefügte Unterlassungserklärung insoweit abändern, dass sie sich nur auf die nötigsten Angaben bezieht.

Hafte ich, wenn ich nicht selbst die Urheberrechtsverletzung begangen habe?

Häufig ist es so, dass der Anschlussinhaber nicht selbst die Urheberrechtsverletzung begangen hat. Es spricht nach der derzeitigen Rechtslage jedoch eine tatsächliche Vermutung dafür, dass der Anschlussinhaber der Täter der Rechtsverletzung ist. Diese Vermutung kann aber entkräftet werden. Neben der Täterhaftung gibt es die sogenannte Störerhaftung. Störer ist derjenige, der durch das zur Verfügung stellen seines Internetanschlusses die Urheberrechtsverletzung mitverursacht hat. Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil vom 08.Januar 2014 (BGH, Urt. v. 08.01.2014, I ZR 169/12 "BearShare") die Störerhaftung stark eingeschränkt. In diesem Urteil hat der BGH entschieden, dass der Inhaber eines Internetanschlusses für das Verhalten eines volljährigen Familienangehörigen nicht haftet, wenn er keine Anhaltspunkte dafür hatte, dass dieser den Internetanschluss für illegales Filesharing missbraucht. Lesen Sie dazu hier mehr: http://www.wvr-law.de/blog/allgemein/bgh-verneint-haftung-von-eltern-fuer-illegales-filesharing-durch-volljaehrige-familienmitglieder.

Wenn auch Sie von der Kanzlei Waldorf Frommer im Namen der Warner Bros. Entertainment GmbH wegen unerlaubter Verwertung des 2014 erschienenen Films "Interstellar" abgemahnt wurden, melden Sie sich bei unserem spezialisierten Team von Abmahnhelfer.de. In einem kostenlosen Erstgespräch werden wir Ihnen eine anwaltliche Einschätzung Ihres persönlichen Falles geben und ein unverbindliches Angebot unterbreiten. Rufen Sie uns unter der Telefonnummer: 030 965 35 855 an oder nehmen Sie Kontakt auf, indem Sie das Formular auf unserer Website ausfüllen.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Abmahnhelfer.de Team!