Schadensersatzpauschalen beim Filesharing höher
In einem aktuellen Filesharing-Verfahren vor dem Landgericht Bochum soll die für Urheberrechtsverletzungen zuständige Zivilkammer sich darauf geeinigt haben, dass sie höhere Schadensersatzpauschalen ansetzen werde. Die Schadensersatzpauschale für Filme betrage nunmehr 600,- Euro, die für Spiele (Software) 1.000 Euro und die Pauschale für Musik 100,- Euro je verbreitetem Titel. Dies habe laut einer Pressemitteilung der Kanzlei rka Rechtsanwälte der Vorsitzende Richter der 8. Zivilkammer im Rahmen einer mündlichen Verhandlung am 13.11.2014 (Az. I-8 O 263/14) geäußert.
Verteidigung gegen Filesharing wird nicht erschwert
Das Ansetzen von derart hohen Schadensersatz - Pauschalen ist bedenklich. Ob sich diese Rechtsprechung des Landgerichtes Bochum auch bei anderen Gerichten durchsetzen wird, bleibt abzuwarten. Dies besagt jedoch nichts darüber, inwieweit Filesharing-Ansprüche dem Grunde nach zuerkannt werden. Aufgrund eines Beschlusses des OLG Hamm vom OLG Hamm vom 04.11.2013 (Az. 22 W 60/13) ist damit zu rechnen, dass sich abgemahnte Anschlussinhaber eher gegen den Vorwurf des Filesharings verteidigen können. Denn das Oberlandesgericht Hamm hat im Rahmen seiner Ausführungen über die sogenannte sekundäre Darlegungslast klargestellt, dass diese Vorwürfe lediglich substantiiert bestritten werden brauchen. Abgemahnte brauchen also nur darauf zu verweisen, dass andere Mitglieder des Haushaltes Zugriff auf den Internetanschluss gehabt haben und so ein anderer Geschehensablauf denkbar ist. Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes.
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