Filesharing-Abmahnung d. Waldorf Frommer i.A.d. Studiocanal, Twentieth Century Fox, Warner Bros. Entertainment, Universum Film,Constantin Film Verleih

Filesharing-Abmahnung d. Waldorf Frommer i.A.d. Studiocanal, Twentieth Century Fox, Warner Bros. Entertainment, Universum Film,Constantin Film Verleih
24.11.2014292 Mal gelesen
Die große Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer aus München hat bisher für eine Vielzahl verschiedener Auftraggeber urheberrechtliche Abmahnungen ausgesprochen. Die Abmahnungen tragen allesamt die Überschrift „Illegales Tauschbörsenangebot über Ihren Internetanschluss“.

Zu den Auftraggebern der Waldorf Frommer Rechtsanwälte, für die urheberrechtliche Abmahnungen ausgesprochen wurden, gehören beispielsweise:

Studiocanal GmbH z.B. für die Filme "Can a Song Save Your Life?", "Die Tribute von Panem-Catching Fire" und "Non Stop"

Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH z.B. für die Filme "Grand Budapest Hotel", "Monuments Men - Ungewöhnliche Helden" und "Das erstaunliche Leben des Walter Mitty"

Warner Bros. Entertainment GmbH z.B. für einzelne Folgen der Serien "Person of Interest" und "The Big Bang Theory" und für die Filme "Vaterfreuden", "Her", "The Logo Movie", "Pacific Rim", "Edge of Tomorrow" und "Godzilla"

Universum Film GmbH z.B. für die Filme "Brick Mansions", "Für immer Single?" und "Homefront"

Constantin Film Verleih GmbH z.B. für den Film "Chroniken der Unterwelt- City of Bones".

Die Waldorf Frommer Rechtsanwälte behaupten in der Abmahnung, dass der Abgemahnte durch das illegale Tauschbörsenangebot über seinen Internetanschluss Urheberrechtsverletzungen zum Nachteil des jeweiligen Auftraggebers der Kanzlei begangen habe. Das heißt, dass der Abgemahnte angeblich auf einer Online-Tauschbörse Werke wie z.B. Filme oder Serien anderen Tauschbörsennutzern kostenlos zum Herunterladen angeboten haben soll. In der Abmahnung werden Zahlungsansprüche in Form von Schadensersatz und Aufwendungsersatz geltend gemacht. Auch soll der Abgemahnte eine sogenannte strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben.

Nach Erhalt einer Abmahnung ist es das Beste, Ruhe zu bewahren und nicht überstürzt zu handeln. Es kann weder dazu geraten werden, die Abmahnung zu ignorieren noch den Forderungen ohne jegliche Prüfung nachzukommen. Mit dem Ignorieren der Abmahnung könnte für Sie die Gefahr bestehen, dass der Unterlassungsanspruch per Einstweiliger Verfügung gegen Sie geltend gemacht werden könnte.

Abmahnungen sind eine spezielle Rechtsmaterie, sodass es durchaus sinnvoll sein kann, sich an einen fachkundigen Rechtsanwalt zu wenden. Ein Rechtsanwalt mit Erfahrung auf dem Gebiet Urheberrecht kann Ihnen dabei helfen, die gegen Sie geltend gemachten Geldbeträge zu senken. Auch kann er eine modifizierte Unterlassungserklärung für Sie anfertigen, die die Gegebenheiten Ihres Einzelfalls berücksichtigt. Zwar finden sich im Internet auch kostenlose Unterlassungserklärungen, diese sind jedoch häufig von juristischen Laien entworfen und können Risiken bergen, die auf den ersten Blick nicht zu überschauen sind. Daher sollten Sie nicht am falschen Ende sparen, sondern sich mit Ihrer Abmahnung gleich an einen fachkundigen Rechtsanwalt wenden.

Kontaktieren Sie uns gerne für ein kostenloses Erstgespräch an. Zu günstigen Pauschalpreisen übernehmen wir für Sie deutschlandweit das komplette außergerichtliche Verfahren.

Ihr 

Lars Hämmerling

-Rechtsanwalt-

Weitere Informationen erhalten Sie unter: 

www.shrecht.de  und www.abmahnsoforthilfe.de