Gerichtlicher Mahnbescheid nach Filesharing- Abmahnung (Urheberrecht) durch Daniel Sebastian i.A.d. DigiRights Administration GmbH

Gerichtlicher Mahnbescheid nach Filesharing- Abmahnung (Urheberrecht) durch Daniel Sebastian i.A.d. DigiRights Administration GmbH
07.11.20141002 Mal gelesen
Rechtsanwalt Daniel Sebastian ist von der DigiRights Administration GmbH nicht nur mit der Versendung von Abmahnungen beauftragt. Aktuell liegt uns ein Fall vor, in dem er für seine Auftraggeberin einen Mahnbescheid bei Gericht beantragt hat, in dem ein Betrag von über 2.200,-€ gefordert wird.

Dem Mahnbescheid war eine urheberrechtliche Abmahnung wegen "Filesharing" vorausgegangen. So geht es bei den Abmahnungen des Berliner Anwalts unter anderem um das illegale Anbieten einzelner Songs aus sogenannten Musiksamplern auf Internettauschbörsen.

Das Besondere beim Mahnbescheid im Unterschied zur Klage ist, dass durch das Gericht das Bestehen der geltend gemachten Forderung nicht inhaltlich geprüft wird. Deshalb ist es umso wichtiger, nicht tatenlos zu bleiben. Auch im Gerichtsverfahren ist es noch nicht zu spät, sich gegen die geltend gemachten Forderungen zu wehren. Beachten Sie, dass hier vom Gericht gesetzte Fristen einzuhalten sind! Gegen den Mahnbescheid kann innerhalb von zwei Wochen Widerspruch eingelegt werden, damit kein Vollstreckungsbescheid ergeht. Bei dem Vollstreckungsbescheid handelt es sich um einen vollstreckbaren Titel, mit dem die Zwangsvollstreckung betrieben werden kann. Daher sollten Sie sich unmittelbar nach Erhalt des Mahnbescheides an einen fachkundigen Rechtsanwalt wenden. Dieser kann Ihre Interessen wahren und zu einer Reduzierung der Forderung beitragen.

 

Es wird empfohlen, sich bereits im außergerichtlichen Verfahren, also direkt nach Erhalt der Abmahnung mit einem Rechtsanwalt in Verbindung zu setzen, der sich mit urheberrechtlichen Abmahnungen auskennt. Dieser kann eine Verteidigungsstrategie für Sie erarbeiten und eine modifizierte Unterlassungserklärung für Sie abgeben.

 

Wir sind Ihnen gerne bei der Abwehr von Mahnbescheiden und Abmahnungen behilflich. Rufen Sie uns für ein kostenloses Erstgespräch an.

 

Ihr 

Lars Hämmerling

-Rechtsanwalt-

Weitere Informationen erhalten Sie unter: 

www.abmahnsoforthilfe.de oder www.shrecht.de