Abmahnung von Waldorf Frommer - Sons of Anarchy + The Simpsons

Abmahnung von Waldorf Frommer - Sons of Anarchy + The Simpsons
06.11.2014380 Mal gelesen
Aktuelle Abmahnung der Rechtsanwälte Waldorf Frommer aus München wegen Sons of Anarchy und The Simpsons.

Die vorliegende Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer enthält typischer Weise das Abmahnschreiben selbst, eine beigefügte Unterlassungserklärung, den Ermittlungsdatensatz der Firma ipoque GmbH sowie den Landgerichtsbeschluss zum Auskunftsverfahren gegen den Internetprovider des Betroffenen , sowie einen Überweisungsträger.


Was wird von Waldorf Frommer vorgeworfen?

In der vorliegenden Abmahnung von Waldorf Frommer wird dem Betroffenen vorgeworfen, die urheberrechtlich geschützten Werke :

Sons of Anarchy - Poor Little Lambs, TV-Folge

sowie

The Simpsons - The Wreck Of The Relationship, TV-Folge

des Rechteinhabers Twentieth Century Fox Horne Entertainment Germany GmbH anderen Internetnutzern über die Tauschbörse bittorrent rechtswidrig am 13.10.2014 nach §19a UrhG öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Zudem sei das Herunterladen der Werke eine rechtswidrige Vervielfältigung nach § 16 UrhG.


Was wird von Waldorf Frommer verlangt?

Die Kanzlei Waldorf Frommer macht im Namen der Mandantschaft folgende Ansprüche geltend

- Unterlassungsanspruch
- Schadenersatzanspruch
- Aufwendungsersatz

Der Betroffene wird aufgefordert die beigefügte strafbewährte Unterlassungserklärung innerhalb einer 10 Tagesfrist bis 06.11.2014 zu unterzeichnen, um dem Unterlassungsanspruch nach § 97 Abs. 1 UrhG Rechnung zu tragen. Der Verstoß gegen die abgegebene Unterlassungserklärung ist dabei mit einer "angemessenen" Strafe bedroht.

Der geforderte Schadenersatz nach §97 Abs. 2 UrhG wird pauschal in Höhe von 650,00€ beziffert.

Der Aufwendungsersatzanspruch nach §97a Abs. 3 S. 1 UrhG bezeichnet die Anwalts- bzw. Rechtsverfolgungskosten, die dem Mandaten durch die Einschaltung der Kanzlei Waldorf Frommer entstanden sind und wird mit 215,00€ bei außergerichtlicher Beilegung der Angelegenheit beziffert.

Summa summarum wird der Betroffene aufgefordert, einen Gesamtbetrag in Höhe von 865,00€ bis 16.11.2014 zu Zahlen sowie die beigefügte Unterlassungserklärung abzugeben. Bei verstreichen lassen der Fristen wird mit Klage gedroht.


Handlungsempfehlung

Eine anwaltliche Überprüfung dieser Abmahnung lohnt sich in jedem Fall, denn nicht immer haftet der Anschlussinhaber selbst für Rechtsverstöße, obwohl dies gern von Abmahnern behauptet. Auch sind die beigefügten Unterlassungserklärungen zumeist zum Nachteil des Betroffenen ausgestaltet. An deren Stelle sollte allenfalls eine anwaltlich verfasste modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben werden. Besonders wer sich keiner Schuld bewusst ist sollte umgehend einen auf das Urheberrecht spezialisierten Anwalt aufsuchen. Nur so ist es möglich, eine effiziente Verteidigungsstrategie aufzubauen, und Sie vor überhöhten Forderungen, weiteren Abmahnungen, teuren Gerichtsverfahren und anderen bösen Überraschungen zu schützen.



Kanzlei Wrase
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