Vorsicht Betrug! Falsche Porno-Abmahnungen im Umlauf – wie Betroffene reagieren sollten!

Vorsicht Betrug! Falsche Porno-Abmahnungen im Umlauf – wie Betroffene reagieren sollten!
28.10.2014635 Mal gelesen
Nach der Abmahnwelle wegen Porno-Streaming auf Redtube, sind nun offenbar Betrüger auf den Zug aufgesprungen. Sie verschicken per Post täuschend echt aussehende Abmahnungen wegen der angeblichen Verbreitung eines Porno-Films. Rechtsanwalt Christian Solmecke von der Kölner Medienrechtskanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE rät: Betroffene sollten auf keinen Fall zahlen!

Im Namen britischen Anwaltskanzlei Robert Barber fordern die Täter die Zahlung von Schadensersatz in Höhe von 280 Euro. Den Empfängern wird vorgeworfen, sie hätten den Film "Sucking housewifes reloaded - Julias pleasure" der Firma xfun film Ltd. über Tauschbörsen öffentlich zugänglich gemacht. Tatsächlich hat die Anwaltskanzlei jedoch nichts mit dieser Firma zu tun. Die Abmahnungen sind also komplett gefälscht.

Was die Porno-Abmahnungen so gefährlich macht

Das Gefährliche: die Schreiben sind juristisch weitgehend korrekt formuliert und werden per Post zugestellt - wie eine echte Abmahnung. Dies macht es den Betroffenen besonders schwer, den Betrug zu erkennen. Hinzu kommt, dass viele Betroffene wahrscheinlich tatsächlich Pornos über das Internet ansehen und deswegen glauben könnten, die Abmahnung sei berechtigt. Die Täter wählen bewusst Porno-Filme aus, da viele Betroffene aus Angst vor Entdeckung durch die Familie eher geneigt sind, die unangenehme Sache durch Zahlung aus der Welt zu schaffen. Wahrscheinlich richten sich die Abmahnungen auch absichtlich nur an Männer.

Die derzeit kursierenden Abmahnungen sind also - anders als viele bislang verschickte E-Mail-Fake-Abmahnungen - von einer neuen Qualität.

Streaming ist nicht illegal

Die Empfänger der Abmahnungen werden auch aufgefordert, es zu unterlassen, urheberrechtlich geschütztes Material auf Seiten wie www.youporn.com oder www.xhamster.com zu konsumieren. Dabei ist das Ansehen von Streaming-Inhalten legal. Dies bestätigen die jüngst ergangenen Beschlüsse des LG Köln in Sachen Redtube-Abmahnungen. Die Richter argumentierten, das Ansehen eines Streams stelle keine offensichtliche Rechtsverletzung dar.

Wie die Betroffenen reagieren sollten

Betroffene sollten den geforderten Schadensersatz auf keinen Fall zahlen. Ihnen ist vielmehr zu raten, bei der Polizei Anzeige wegen Betrugs zu erstatten.

Generell gilt bei Abmahnungen, dass nicht vorschnell gezahlt werden sollte. Zunächst sollte durch einen fachkundigen Anwalt geprüft werden, ob es sich überhaupt um eine echte Abmahnung handelt. Erst dann ist zu überlegen, wie auf die Abmahnung reagiert werden sollte. Das gleiche gilt für die Abgabe einer Unterlassungserklärung - auch hier ist eine vorherige rechtliche Beratung unbedingt zu empfehlen.

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