Haben Sie von den RAe Nimrod, Sasse & Partner oder Waldorf Frommer eine Abmahnung wg. Urheberrechtsverletzungen erhalten? Wir helfen bundesweit!

Haben Sie von den RAe Nimrod, Sasse & Partner oder Waldorf Frommer eine Abmahnung wg. Urheberrechtsverletzungen erhalten? Wir helfen bundesweit!
17.10.2014215 Mal gelesen
Es gibt es eine Reihe an Anwaltskanzleien, die für ihre jeweiligen Auftraggeber auf dem Gebiet des Urheberrechts Abmahnungen aussprechen. Unter anderem werden die Abmahnungen wegen sogenannten illegalen Filesharings auf Online-Tauschbörsen ausgesprochen.

Zu den Anwaltskanzleien, die solche urheberrechtlichen Abmahnungen aussprechen, gehören z.B.:

Sasse & Partner (u.a. im Auftrag der Senator Film Verleih GmbH "Free Birds - Esst uns an einem anderen Tag", der WVG Medien GmbH für einzelne Folgen der Serie "The Walking Dead - Staffel 4" und der Splendid Film GmbH),

 

NIMROD Rechtsanwälte (u.a. im Auftrag der rondomedia Marketing & Vertriebs GmbH an dem PC-Spiel "Euro Truck Simulator 2"),

Waldorf Frommer Rechtsanwälte (u.a. im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH an dem Film "Pacific Rim" und der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH an dem Film "Grand Budapest Hotel").

Laut den Abmahnung soll der Abgemahnte anderen Nutzern auf der jeweiligen Tauschbörse unerlaubt die o.g. Datei zum Download angeboten haben. In den Abmahnungen wollen die Anwälte verschiedene Ansprüche gegen den jeweiligen Adressaten der Abmahnung geltend machen. In der Regel handelt es sich um Zahlungsansprüche (Schadenersatz und Anwaltskosten) und die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Die geltend gemachten Beträge liegen bei mehreren hundert Euro bis zu vierstelligen Beträgen.

Nach dem Erhalt einer Abmahnung ist es ratsam, diese von einem Rechtsanwalt prüfen zu lassen, dessen Tätigkeitsschwerpunkt in dem Bereich Urheberrecht liegt. Ein fachkundiger Rechtsanwalt kann eine modifizierte Unterlassungserklärung für Sie erstellen, die speziell für Ihren Fall konzipiert ist und nicht zu weit gefasst ist. Dies ist häufig das Problem an vorgefertigten Unterlassungserklärungen, wie sie beispielsweise kostenlos im Internet zu finden sind. In der Regel sind diese von juristischen Laien erstellt und können nicht absehbare Risiken bergen. Daher sollten Sie nicht am falschen Ende sparen, sondern sich mit Ihrer Abmahnung gleich an einen fachkundigen Anwalt wenden. Wir sind Ihnen auch gerne bei der Reduzierung der gegen Sie geltend gemachten Geldbeträge behilflich.

Wir stehen Ihnen mit unserer Erfahrung gerne zur Verfügung. In einem kostenlosen Erstgespräch erläutern wir Ihnen Kosten und Risiken der Verteidigung gegen eine Abmahnung.

Ihr 

Lars Hämmerling

-Rechtsanwalt-

Weitere Informationen erhalten Sie unter: 

www.shrecht.de oder www.abmahnsoforthilfe.de