Abmahnung durch Bindhardt & Lenz i.A.d. Selfmade Records GmbH – „Kollegah King“

Abmahnung durch Bindhardt & Lenz i.A.d. Selfmade Records GmbH – „Kollegah King“
14.10.2014327 Mal gelesen
Die Rechtsanwälte Bindhardt & Lenz verschicken für die Selfmade Records GmbH Abmahnungen an Anschlussinhaber wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzungen an dem Musikalbum „Kollegah King“.

Was wird dem Abgemahnten vorgeworfen?

In dem Abmahnschreiben heißt es, der Betroffene habe das Album "Kollegah Kings", welches insgesamt 20 Musiktitel beinhaltet, innerhalb einer Online-Tauschbörse anderen Nutzern zum Download angeboten und so illegal öffentlich zugänglich gemacht. Viele der abgemahnten Anschlussinhaber können sich diesen Vorwurf nicht erklären. Insbesondere ist jedoch bei solchen Internet-Tauschbörsen zu beachten, dass durch das Herunterladen einer Datei den anderen Usern gleichzeitig und automatisch die auf dem eigenen Rechner befindlichen Inhalte zugänglich gemacht werden. Das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung steht jedoch allein dem Urheber bzw. Rechteinhaber zu und erfolgt - soweit dieser keine Einwilligung erteilt hat - widerrechtlich.

Was möchten die Anwälte von Bindhardt & Lenz?

Die Rechtsanwälte der Kanzlei Bindhardt & Lenz fordern den Betroffenen auf, die abgemahnte Datei zu löschen, sowie eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen. Zudem soll ein pauschaler Abgeltungsbetrag in Höhe von 1.200,00 Euro entrichtet werden. Dieser setzt sich aus den Schadensersatz- und Aufwendungsersatzkosten zusammen.

Vorliegend gehen die Rechteinhaber von einemStreitwert in Höhe von 50.000,00 Euro aus.

Wie gehe ich gegen die erhaltene Abmahnung vor?

Falls auch Sie ein Schreiben von Bindhardt & Lenz erhalten haben, sollten Sie nicht in Panik geraten. Es stellt keine Lösung dar, wenn Sie den geforderten Betrag voreilig zahlen; sodann kann Ihr Verteidiger nicht mehr über die Höhe der geforderten Summe verhandeln. Vielmehr sollten Sie daher zunächst einen fachkundigen Rechtsanwalt aufsuchen. Dieser kann Ihnen Auskunft über die bestehenden Verteidigungsmöglichkeiten geben und die Ansprüche für Sie auf ihre Rechtmäßigkeit hin überprüfen.

Die vorformulierte Unterlassungserklärung sollte nicht ohne vorherige juristische Überprüfung abgegeben werden. Regelmäßig ist sie zu weitgehend und kann Klauseln enthalten, die Sie unangemessen benachteiligen. Um dies zu vermeiden, sollte eine sogenannte modifizierte Unterlassungserklärung abgefasst werden. Gerne hilft Ihnen dabei das Team von Abmahnhelfer.de.

Falls auch Sie von Bindhardt & Lenz im Namen der Selfmade Records GmbH wegen unerlaubter Verwertung des Musikalbums "Kollegah King" abgemahnt wurden, melden Sie sich bei unserem kompetenten Team. Wir greifen auf jahrelange Erfahrungen hinsichtlich der erfolgreichen Abwehr von Filesharing-Abmahnungen zurück und bieten Ihnen ein kostenloses Erstgespräch inklusive anwaltlicher Ersteinschätzung an. Sie erreichen uns sieben Tage die Woche unter der Telefonnummer: 030 965 35 855. Gerne können Sie auch das auf unserer Website vorhandene Kontaktformular ausfüllen.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Abmahnhelfer.de Team!