Filesharing-Abmahnung (wg. Urheberrechtsverletzung) durch Sasse & Partner, Waldorf Frommer, Daniel Sebastian, FAREDS, Negele Zimmel Greuter Beller

Filesharing-Abmahnung (wg. Urheberrechtsverletzung) durch Sasse & Partner, Waldorf Frommer, Daniel Sebastian, FAREDS, Negele Zimmel Greuter Beller
10.10.2014299 Mal gelesen
Bei den zahlreichen und vielfältigen Möglichkeiten, die das Internet heutzutage zu bieten hat, ist die Nutzung kostenloser Dienste bei der Internetgemeinde besonders beliebt. So erfreuen sich auch Filesharing-Plattformen im Internet nach wie vor großer Beliebtheit.

Hier ist jedoch Vorsicht angebracht. Das illegale Anbieten von Dateien wie Musik, Videos oder Computerspiele auf Online-Tauschbörsen wird von zahlreichen Anwaltskanzleien für ihre Mandanten mit urheberrechtlichen Abmahnungen geahndet.

 

So haben beispielsweise folgende Kanzleien für ihre Auftraggeber Abmahnungen ausgesprochen:  

 

Sasse & Partner Rechtsanwälte u.a. im Auftrag der Splendid Film GmbH, der WVG Medien GmbH und der Senator Film Verleih GmbH,

 

Waldorf Frommer Rechtsanwälte u.a. im Auftrag der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH, der Studiocanal GmbH und der Universum Film GmbH.

Rechtsanwalt Daniel Sebastian für die Digi Rights Administration GmbH,

 

FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH u.a. im Auftrag der Two Guns Distribution LLC, der Track by Track Records UG und der Mec-Early GmbH,

 

Negele Zimmel Greuter Beller Rechtsanwälte u.a. im Auftrag der "INO" Handels- und Vertriebsgesellschaft Kerim Vorberg mbH und der M.I.C.M. MIRCOM International Content Management & Consulting LTD.

 

Dem Abgemahnten wird in dem jeweiligen Schreiben der Kanzleien angelastet, durch das kostenlose Anbieten von Dateien wie Musik, Videos oder Computerspiele auf einer Filesharing-Plattform die Urheberrechte des Auftraggebers der Kanzlei verletzt zu haben.

In den Abmahnungen wollen die Anwälte im Namen ihrer Auftraggeber verschiedene Ansprüche durchsetzen. In der Regel handelt es sich um die Zahlung von Schadenersatz- und Aufwendungsersatz sowie die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Die geltend gemachten Beträge liegen meist bei mehreren hundert Euro. In einigen Fällen werden sogar vierstellige Beträge gefordert.

Bitte folgen Sie nicht gut gemeinten Ratschlägen, die zu einem Ignorieren der Abmahnung raten. Dies kann weitreichende negative Folgen für Sie haben. Selbst, wenn man der Ansicht ist, dass die Ansprüche unberechtigt sind, sollte die Abmahnung nicht einfach unbeachtet liegengelassen werden. Denn gerade jetzt gilt es dagegen aktiv zu werden: Lassen Sie die Abmahnungen von einem fachkundigen Rechtsanwalt prüfen. Dieser kann prüfen, ob die gegen Sie geltend gemachten Forderungen berechtigt sind oder nicht.

Das Urheberrecht ist unser "täglich Brot". Wir haben Erfahrung aus einer Vielzahl von Fällen, in denen wir unsere Mandanten gegen Abmahnungen verteidigt haben. Wir erstellen eine sogenannte modifizierte Unterlassungserklärung für Sie, die so eng wie möglich und so weit wie nötig gefasst ist. Auch war es uns häufig möglich, die von den Kanzleien geforderten Beträge zu reduzieren.

Rufen Sie uns gerne an, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben. Wir stehen Ihnen gerne in einem kostenlosen Erstgespräch sowie darüber hinaus zur Verfügung. Zu günstigen Pauschalpreisen übernehmen wir für Sie deutschlandweit das komplette außergerichtliche Verfahren.

Ihr 

Lars Hämmerling

-Rechtsanwalt-

Weitere Informationen erhalten Sie unter: 

www.abmahnsoforthilfe.de oder www.shrecht.de