Abmahnung Waldorf Frommer im Namen von Getty Images wegen Bilderklau

Abmahnung Waldorf Frommer im Namen von Getty Images wegen Bilderklau
10.10.2014246 Mal gelesen
Eine Abmahnung kann sehr teuer werden. Lassen Sie sich von uns helfen. Unterschreiben Sie nichts, zahlen Sie nichts und nehmen Sie keinen Kontakt mit der Abmahnkanzlei auf.

Das kann teuer werden! Muss es aber nicht.


Haben Sie eine Abmahnung von der Anwaltskanzlei Waldorf Frommer wegen der Verletzung der Urheberrechte des marktführenden Konzerns Getty Images wegen der Vervielfältigung oder unzulässiger Verwendung eines Lichtbildes oder Lichtbildwerkes erhalten?


Bilderklau geht schnell. Copy&Paste und fertig ist der eigene Onlineauftritt.


Viele Internetuser haben tolle Ideen, die sie im Netz verwirklichen wollen.


Mal geschäftlich, mal privat.


Bitte informieren Sie sich im Netz bei ähnlichen Onlineauftritten und dann ist die Versuchung und die Gefahr groß, sich nicht nur von einem anderen Onlineauftritt beeindrucken oder inspirieren zu lassen, sondern zuzugreifen.


Handelt es sich dann um einen Mitbewerber, der wie Sie im geschäftlichen Sinne ein ähnliches Produkt oder eine Dienstleistung oder sonstiges in seiner Homepage anbietet, dann haben Sie nicht nur gegen geltendes Urheberrecht, sondern auch gegen Wettbewerbsrecht verstoßen.


Ein solcher Verstoß wird in der Regel mit einer für Sie sehr teuren Abmahnung geahndet.


Die Abmahnkanzlei verlangt bspw. für eine im Raum stehende Urheberrechtsverletzung zum Nachteil der oben genannten Mandantschaft Getty Images, die Erteilung einer Auskunft, wie lange man schon dieses Lichtbild bzw. Lichtbildwerk in seinen Onlineauftritt eingebunden hat, die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs-/Verpflichtungserklärung und die Erstattung von außergerichtlichen Anwaltskosten bzw. die Freistellung gegenüber der eigenen Mandantschaft von solchen Rechtsanwaltskosten zur Verfolgung der Rechte des Urhebers.


Ich empfehle Ihnen keinen Kontakt mit der Sie abmahnenden Kanzlei oder dem abmahnenden Wettbewerber aufzunehmen, bevor Sie mit einem fachkundigen Anwalt für Urheberrecht und Wettbewerbsrecht gesprochen haben.


Unterschreiben Sie nichts. Zahlen Sie nichts.


Lassen Sie sich zunächst beraten.


Wir werden gegebenenfalls eine modifizierte Unterlassungserklärung für Sie abgeben.


Dies ist nicht in jedem Fall erforderlich. Sodann werden wir für Sie in die Verhandlungen eintreten.


Es besteht die große Gefahr, dass Sie auf eigene Faust nicht über genügend Fachkunde verfügen, um sich wirklich den Gefallen zu tun.


Wir wollen Ihnen helfen.


Rufen Sie uns an oder schicken Sie uns E-Mail: info@rechtsanwalt-schaefer-muenchen.de.



Georg Schäfer

Rechtsanwalt