Abmahnung durch rka. wegen „Company Of Heroes 2“

Abmahnung durch rka. wegen „Company Of Heroes 2“
07.10.2014399 Mal gelesen
Die rka. Rechtsanwälte mahnen Anschlussinhaber wegen Urheberrechtsverletzungen im Auftrag der Koch Media Gmbh ab.

Den Empfängern dieser Abmahnungen wird von der angeblichen Rechteinhaberin Koch Media GmbH vorgeworfen, das urheberrechtlich geschütztes Computerspiel "Company Of Heroes 2" illegal von einer Internettauschbörse heruntergeladen und es damit zugleich ohne Berücksichtigung von Rechten der Koch Media GmbH öffentlich zu einem weiteren illegalen Download zu Verfügung gestellt zu haben. Gefordert wird die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines Abgeltungsbetrages.

Was tue ich, wenn ich eine Abmahnung bekommen habe?

Sie sollten einen im Urheber- und Internetrecht spezialisierten Rechtsanwalt mit der Überprüfung der geltend gemachten Ansprüche der Koch Media GmbH beauftragen. Möglicherweise ist der geforderte Betrag überhöht. Außerdem sollten Sie die beigefügte Unterlassungserklärung nicht ohne vorherige rechtliche Prüfung der Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung an dem Computerspiel "Company Of Heroes 2" unterschreiben. In der Regel sind die vorformulierten Unterlassungserklärungen viel zu weitgehend: sie binden den Erklärenden an einen Zeitraum von 30 Jahren oder setzen viel zu hohe Vertragsstrafen fest im Falle einer Zuwiderhandlung. Um diese Nachteile zu verhindern, sollten Sie die Unterlassungserklärung von einem Rechtsanwalt modifizieren lassen. So kann die zeitliche Geltung der Erklärung beschränkt werden oder Sie können eine angemessene Vertragsstrafe vereinbaren. Gerne helfen wir Ihnen bei der Abfassung einer solchen modifizierten Unterlassungserklärung.

Hafte ich für meine Kinder?

Wenn Ihr minderjähriges Kind die Urheberrechtsverletzung an dem Computerspiel "Company Of Heroes 2" begangen hat, können Sie als sogenannter Störer in Haftung genommen werden. Der Störer muss regelmäßig für die Rechtsanwaltskosten, nicht aber für die Schadensersatzkosten aufkommen. Zu beachten ist jedoch, dass die Eltern keine Pflicht zur dauerhaften Überwachung haben. Sofern die Eltern also ihre minderjährigen Kinder hinsichtlich sogenannter Filesharing-Aktivitäten belehrt und ihnen solche verboten haben, kommt eine Haftungsbefreiung in Betracht.

Seit dem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 8. Januar 2014 (Az: I ZR 169/12) haftet der Inhaber des Internetanschlusses grundsätzlich nicht als Störer für die Urheberrechtsverletzungen von volljährigen Familienmitgliedern. Nur wenn der Anschlussinhaber konkrete Anhaltspunkte für einen Missbrauch hat, muss er die zur Verhinderung von Rechtsverletzungen erforderlichen Maßnahmen ergreifen.

In der Regel lohnt sich daher die rechtliche Überprüfung des Einzelfalles.

Wurden auch Sie Adressat einer Abmahnung der rka. Rechtsanwälte im Auftrag der Koch Media GmbHwegen einer Urheberrechtsverletzung an dem Computerspiel "Company Of Heroes 2" können Sie uns gerne in einem Ernstgespräch Ihren Fall schildern, um so eine anwaltliche Ersteinschätzung zu erhalten. Wir sind 7-Tage die Woche für Sie erreichbar unter derTelefonnummer: 030 / 965 359 485 auch können Sie das auf dieser Website vorhandene Kontaktformular ausfüllen.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Team von abmahnhelfer.de!