Abmahnung durch rka. Rechtsanwälte wegen „Hitman – Absolution“

Abmahnung durch rka. Rechtsanwälte wegen „Hitman – Absolution“
01.10.2014377 Mal gelesen
Die rka. Rechtsanwälte mahnen im Auftrag der Koch Media GmbH vermeintliche Urheberrechtsverletzungen an dem Computerspiel „Hitman – Absolution“ ab.

Gegenstand der Abmahnung ist das Computerspiel "Hitman - Absolution". Dieses sollen die abgemahnten Anschlussinhaber über ihren Internetanschluss über eine Online-Tauschbörse anderen Nutzern selbiger widerrechtlich zum Download angeboten und damit öffentlich zugänglich gemacht haben.

Das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung ist jedoch dem Urheber beziehungsweise dem Rechteinhaber gem. §19a UrhG vorenthalten, sodass regelmäßig eine Urheberrechtverletzung zu bejahen ist, sofern andere Personen ohne Einwilligung des Urhebers beziehungsweise Rechteinhabers ein Werk wie das Computerspiel "Hitman - Absolution" öffentlich zugänglich machen. Insbesondere bei Online-Tauschbörsen wie zum Beispiel eMule, bitTorrent und BearShare ist diesbezüglich zu beachten, dass durch ein Herunterladen automatisch auf dem eigenen Rechner befindliche Inhalte anderen Nutzern widerrechtlich zum Download angeboten werden. Daher ist in der Regel schon durch das einmalige Herunterladen eine Urheberrechtsverletzung gegeben.

Wie reagiere ich am besten auf eine Abmahnung?

Wichtig ist, dass Sie in jedem Fall auf die erhaltene Abmahnung der rka. Rechtsanwälte im Auftrag der Koch Media GmbH wegen einer Urheberrechtsverletzung an dem Spiel "Hitman - Absolution" reagieren. Denn andernfalls besteht die Gefahr, dass gegen Sie vor Gericht eine einstweilige Verfügung erwirkt wird. Es ist zu empfehlen die Abmahnung vor Kontaktaufnahme mit der Gegenseite oder einer Zahlung von einem im Urheber- und Internetrecht spezialisierten Rechtsanwalt überprüfen lassen. Dieser kann Ihnen Auskunft über bestehende Verteidigungsmöglichkeiten geben. Zudem sollte keinesfalls die beigefügte Unterlassungserklärung unterzeichnet werden, da diese zu weitgehend ist. Stattdessen sollten Sie eine sogenannte "modifizierte Unterlassungserklärung" abgeben, die sich auf die notwendigen Angaben beschränkt.

Bezüglich der Zahlungsaufforderung ist ebenfalls von einer voreiligen Reaktion abzuraten. Ihr Rechtsanwalt wird regelmäßig das Ziel verfolgen diese wenn auch gegebenenfalls nur teilweise zurückzuweisen. Eine Voreilige Zahlung kann aber genau dieses Verteidigungsziel vereiteln.

Eine Möglichkeit könnte insbesondere aufgrund der unterschiedlichen Haftungsvarianten bestehen. Denn sofern die ernsthafte Möglichkeit besteht, dass nicht Sie als Anschlussinhaber sondern ein eigenverantwortlicher Dritter die Urheberrechtsverletzung an dem Computerspiel "Hitman - Absolution" veranlasst hat, so kann die Vermutung der Täterhaftung regelmäßig erfolgreich widerlegt werden. Zwar kann dann noch eine sogenannte Störerhaftung eingreifen. Ein Störer ist jedoch gerade nicht schadensersatzpflichtig und zumindest der Schadensersatzanspruch kann wirklich zurückgewiesen werden.

In jedem Fall lohnt sich daher die rechtliche Überprüfung des Einzelfalles.

Wurden auch Sie Adressat einer Abmahnung der rka. Rechtsanwälte im Auftrag der Koch Media GmbHwegen einer Urheberrechtsverletzung dem Computerspiel "Hitman - Absolution" können Sie uns gerne in einem Ernstgespräch Ihren Fall schildern, um so eine anwaltliche Ersteinschätzung zu erhalten. Wir sind 7-Tage die Woche für Sie erreichbar unter derTelefonnummer: 030 / 965 359 485 auch können Sie das auf dieser Website vorhandene Kontaktformular ausfüllen.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Team von abmahnhelfer.de!