Abmahnung der RE:ZO Mode und Markenhandel UG wegen Urheberrecht durch eine Düsseldorfer Rechtsanwaltskanzlei vom 11.09.2014 wegen der Verwendung eines Produktfotos auf eBay

Abmahnung der RE:ZO Mode und Markenhandel UG wegen Urheberrecht durch eine Düsseldorfer Rechtsanwaltskanzlei  vom 11.09.2014 wegen der Verwendung eines Produktfotos auf eBay
24.09.2014220 Mal gelesen
Uns wurde kürzlich eine Abmahnung der RE:ZO Mode und Markenhandel UG vorgelegt, in der die Verwendung eines Produktfotos auf eBay gerügt wurde.

Unserer Mandantschaft wird in der uns aktuell vorliegenden Abmahnung vorgeworfen, ein Foto, welches Bekleidungsstück zeigt, ohne die entsprechende Zustimmung von der Firma über die Internethandelsplattform eBay der Öffentlichkeit zugänglich gemacht zu haben.

 

Neben der Abgabe einer Unterlassungserklärung werden Kosten der Rechtsverfolgung, vom Grunde her Lizenzschadensersatz sowie Auskunft verlangt.

 

Richtig reagieren!

 

Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass die Abmahnung keinesfalls ignoriert werden sollte. So kann in diesem Fall durchaus die Beantragung und erfolgreiche Durchsetzung einer einstweiligen Verfügung drohen, die mit weiteren erheblichen Kosten verbunden wäre.

 

Es ist jedoch anzuraten, die der Abmahnung anliegenden Unterlassungserklärung nicht in der anliegenden Form zu unterzeichnen. Diese sollte in modifizierter Form abgegeben werden, da die vorgefertigte Abfassung zu weit erscheint.

 

Insbesondere das "neue" Urhebergesetz, welches seit Oktober letzten Jahres gilt, hat insbesondere die formellen Anforderungen an eine wirksame Abmahnung erhöht. Dazu zählt z.B., dass im Falle der zu weitgehenden vorformulierten Unterlassungserklärung, die durch den Abmahner beigefügt wird, die Abmahnung durchaus unwirksam sein kann, wenn hierauf in dem Abmahnschreiben selber nicht hingewiesen wird. Auch weitere formelle Anforderungen, die die Darstellung des Schadensersatzes und dessen Aufsplittung betreffen, sind hierbei durch Gesetz nunmehr gefordert. Entgegen einer weit verbreiteten Auffassung gelten diese Anforderungen nicht nur bei privaten Personen, die abgemahnt werden, sondern auch im gewerblichen Bereich.

 

Wir haben in der täglichen Praxis erstaunlich häufig Abmahnungen aus dem Urheberrecht vorliegen, die den gesetzlichen Anforderungen nicht genügen. Soweit die Abmahnung nämlich bereits formell unwirksam ist, bestehen viele taktische Möglichkeiten einer erfolgreichen Verteidigung.

 

Eine Prüfung der Abmahnung ist daher allemal angezeigt.

 

Sollten auch Sie eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, eine einstweilige Verfügung oder Klage erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mitunserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte schauen mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurück.

Ihr Vorteil:

  • Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung
  • Persönliche und enge Beratung und Betreuung
  • Bundesweite Vertretung
  • Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie uns unter 02307/17062 erreichen.

Auch können Sie uns alternativ die Abmahnung zusenden, beispielsweise per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, sollte die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen. Kostentransparenz ist uns für unsere Mandanten wichtig.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer neu gestalteten Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter http://www.abmahnblog-kanzleiheidicker.de

Wir vertreten Ihre Interessen bundesweit!