Waldorf Frommer Abmahnung, Supernatural - Stairway to Heaven

Waldorf Frommer Abmahnung, Supernatural - Stairway to Heaven
22.09.2014263 Mal gelesen
Waldorf Frommer macht in einer Abmahnung umfangreiche Ansprüche aufgrund einer vermeintlichen Rechtsverletzung an der Serie "Supernatural - Stairway to Heaven" geltend.

Für die Warner Bros. Entertainment GmbH senden die Rechtsanwälte Waldorf Frommer aus München urheberrechtliche Abmahnungen an Internetanschlussinhaber und bezichtigt diese, eine Urheberrechtsverletzung begangen zu haben. 

Es geht dabei um die Serie "Supernatural - Stairway to Heaven".


Waldorf Frommer - Ansprüche der Abmahnung

Innerhalb einer jeden urheberrechtlichen Abmahnung werden Ansprüche auf Unterlassung, Schadensersatz und Erstattung von Rechtsanwaltskosten geltend gemacht. Die innerhalb der täglich in einer Vielzahl versendeten Abmahnungen geltend gemachten Ansprüche sind stets identisch. Gefordert wird neben der Abgabe einer Unterlassungserklärung, die Zahlung eines Schadensersatzes in Höhe von 350,00 Euro und die Zahlung der entstandenen Rechtsanwaltskosten von 169,50 Euro, mithin gesamt 519,50 Euro. 


Keine Unterschrift oder Zahlung an Waldorf Frommer

Jede Abmahnung sollte anhand der Umstände des konkreten Einzelfalls stets dahingehend geprüft werden, ob eine Haftung überhaupt oder ggf. nur in verringertem Umfang besteht.

Die geltend gemachten Ansprüche können in nahezu jedem Fall reduziert werden. In manchen Fällen ist aufgrund der Gegebenheiten des Einzelfalls sogar ein vollständiger Haftungsausschluss möglich, sodass weder eine Unterlassungserklärung abgegeben noch Zahlungen vorgenommen werden müssen. Aus diesem Grund sollten weder die Unterlassungs- noch die Kostenerstattungsansprüche erfüllt werden, bevor die Abmahnung nicht eingehend geprüft wurde.


Selbst wenn die Urheberrechtsverletzung begangen wurde, können in jedem Fall die geltend gemachten Zahlungsansprüche gemindert werden.


Gerade die Unterlassungserklärung muss auf die tatsächlichen Gegebenheiten abgestimmt und nur auf das Nötigste beschränkt werden. Darüber hinaus sollte die Abgabe eines Schuldanerkenntnisses im Rahmen der Unterlassungserklärung vermieden werden. Abzuraten ist stets davon, die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung zu verwenden. Oftmals beinhalten derartige vorformulierte Erklärungen weit mehr Verpflichtungen als eigentlich notwendig. Zudem besteht die Gefahr, dass die Schuld auch in den Fällen anerkannt wird, in denen tatsächlich gar keine Haftung besteht. 

Die von den Rechtsanwälten Waldorf Frommer gesetzten Fristen sollte aber in jedem Fall eingehalten werden, da andernfalls nachteilige Konsequenzen drohen können. 


Wir haben bereits eine Vielzahl von Mandanten gegen Abmahnungen von Waldorf Frommer vertreten. 


Für die außergerichtliche Verteidigung gegen urheberrechtliche Abmahnungen halten wir faire Pauschalangebote bereit, um so von Beginn an eine volle Kostentranzparenz bieten zu können. 


Kanzlei Wrase
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