Abmahnung durch Waldorf Frommer wegen „Winter`s Tale“

Abmahnung durch Waldorf Frommer wegen „Winter`s Tale“
16.09.2014237 Mal gelesen
Derzeit mahnt die Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH Anschlussinhaber ab.

Dem Schreiben der Kanzlei Waldorf Frommer(http://www.wvr-law.de/filesharing-abmahnung-waldorf-frommer) ist der Vorwurf des illegalen Filesharings zu entnehmen. Durch einen widerrechtlichen Upload des Fantasy-Filmes "Winter`s Tale" sei dieses unerlaubt, Nutzern eines Peer-to-Peer Netzwerkes zum Download angeboten und somit öffentlich zugänglich gemacht worden. Da diese öffentliche Zugänglichmachung ohne Einwilligung der Rechteinhaberin Warner Bros. Entertainment GmbH erfolget ist, habe der Anschlussinhaber deren Rechte verletzt. Die Kanzlei Waldorf Frommer fordert aufgrund einer derart begangenen Urheberrechtsverletzung den Abgemahnten im Namen ihrer Mandantschaft dazu auf eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben sowie einen pauschalen Abgeltungsbetrag in Höhe von 815,00 Euro zu zahlen.

Wie gehe ich gegen die erhaltene Abmahnung vor?

Wir raten Ihnen vorab bei dem Erhalt einer Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer wegen einer Urheberrechtsverletzung an dem Film "Winter`s Tale" diese unbedingt ernst zunehmen. Es handelt sich dabei nicht um eine "Abzocke". Notieren Sie sich die Frist und suchen Sie einen fachkundigen Rechtsanwalt auf. Vermeiden Sie davor Kontaktaufnahmen mir der Gegenseite oder voreilige Handlungen.

Bezüglich der Zahlungsaufforderung sollten Sie vor erst die Einschätzung des fachkundigen Rechtsanwaltes abwarten. Unter Umständen kann diese zumindest anteilig zurückgewiesen werden. Eine Möglichkeit besteht dann, wenn nicht Sie sondern eine ernsthafte Möglichkeit besteht, dass nicht Sie als Anschlussinhaber sondern ein eigenverantwortlicher Dritter die Urheberrechtsverletzung an dem Film "Winter`s Tale" veranlasst hat. Denn dann ist die widerlegbare Vermutung der Täterhaftung ausgeräumt. Zwar können Sie als Anschlussinhaber dann noch als sogenannter Störer in die Haftung genommen werden, dieser ist jedoch nicht schadensersatzpflichtig.

Aber auch wenn die Zahlungsaufforderung zum Teil zurückgewiesen werden kann, so darf der Unterlassungsanspruch und die damit verbundene Aufforderung eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben vernachlässigt werden. Denn Fehler bezüglich der abzugebenden Erklärung können Sie weitreichend in die Zukunft treffen. So kann diese unter Umständen eine zu hoch angesetzte Vertragsstrafe beinhalten. Da eine Unterlassungserklärung in der Regel ein Leben lang wirksam ist, kann Sie diese Vertragsstrafe bis weit in die Zukunft treffen. Auch kann diese eine vollständige Anerkennung der von der Warner Bros. Entertainment GmbH gestellten Forderungen enthalten.

Wurden auch Sie Adressat einer Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der Warner Bros. Entertianment GmbH wegen einer Urheberrechtsverletzung der Film "Winter`s Tale" können Sie uns gerne in einem Ernstgespräch Ihren Fall schildern, um so eine anwaltliche Ersteinschätzung zu erhalten. Wir sind 7-Tage die Woche für Sie erreichbar unter derTelefonnummer: 030 / 965 359 485 auch können Sie das auf dieser Website vorhandene Kontaktformular ausfüllen.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Team von abmahnhelfer.de!