Neue Abmahnung Manuela Syben durch Kanzlei Dr. Matthias Losert wegen Verwendung einer veralteten Widerrufsbelehrung

Neue Abmahnung Manuela Syben durch Kanzlei Dr. Matthias Losert wegen Verwendung einer veralteten Widerrufsbelehrung
11.09.2014411 Mal gelesen
Abmahnung von Frau Manuela Syben erhalten? wir helgfen Ihnen! Kanzlei Dr. Schenk!

Erneut liegt uns eine uns eine Abmahnung der Frau Manuela Syben(glitterfashionstore.de) aus Oberstaufen vor. Wie schon zuvor wird Frau Syben vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Matthias Losert aus Berlin. Beanstandet wird das Verwenden einer veralteten/fehlerhaften Widerrufsbelehrung.

Betroffen Sind Verkäufer auf Ebay die Bekleidung anbieten.

Nach Auffassung des Rechtsanwalt Dr. Matthias Losert besteht daher zu Gunsten der Frau Manuela Syben ein wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch sowie ein Schadenersatzanspruch. Gefordert werden neben der Unterlassungserklärung Rechtsanwaltskosten bei einem Streitwert von 10.000 € (= 887,03 €). Interessanterweise wird auch die Umsatzsteuer mit geltend gemacht.

Weiter wird in der Abmahnung formuliert, dass Frau Manuela Syben an einer gütlichen und schnellen Beilegung interessiert sei. Daher wird die Zahlung eines "einmaligen Pauschalbetrages" in Höhe von 500 € vorgeschlagen, der unterhalb der bezifferten Rechtsanwaltskosten liegt. Damit sollen auch alle Schadenersatzansprüche abgegolten sein. Die Frage die sich für uns stellt ist wer die Differenz in Höhe von 387,03 € trägt. die Kosten sind laut Rechtsanwalt ja entstanden. Wir bezweifeln, dass Frau Syben die tragen wird.

Ohnehin ist fraglich, ob der angesetzte Streitwert von 10.000 € angemessen ist. das OLG Düsseldorf, Beschluss v. 05.07.2007, Az. I-20 W 15/07 hat in einer vielbeachteten Entscheidung bei einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung einen Streitwert von 900 € für angemessen gehalten.

Die Abmahnung wirft hier einige Fragen auf.

Auch ist die beigefügte Unterlassungserklärung die abgegeben werden solle zu weitgehend. Achtung! Ein abgegebene Unterlassungserklärung gilt ein Leben lang!

Unsere Empfehlung:

Lassen sie die Abmahnung durch einen aufs Wettbewerbsrecht spezialisierten Rechtsanwalt prüfen

Fristen zu beachten

Nicht die beigefügte Unterlassungserklärung unterschreiben

keine voreiligen Zahlungen vorzunehmen

Die Kanzlei Dr. Schenk aus Bremen hat sich u.a. auf die Abwehr von Abmahnungen spezialisiert. Wir werden prüfen, inwiefern sie für den Verstoß verantwortlich gemacht werden können und wenn ja, ob die Höhe der geltend gemachten Forderung in Ihrem Fall gerechtfertigt ist. Auch werden wir Sie dahingehend beraten wie sie Verstöße in Zukunft vermeiden. Die Vorschriften zum Onlinehandel sind vielfältig und zum Teil schwer zu durchschauen. Gerne helfen wir Ihnen in Zukunft rechtssicher zu verkaufen.

Nutzen Sie jetzt unsere kostenlose Erstberatung! Kostenlose Hotline unter 0800/3331030 oder Mail an kanzlei@dr-schenk.net

Wir haben Erfahrung aus mehreren tausend Abmahnungen!