Abmahnung Urheberrecht: Waldorf Frommer "Hitchcock"

Abmahnung Urheberrecht: Waldorf Frommer "Hitchcock"
03.09.2014242 Mal gelesen
Filesharing Abmahnung erhalten? Wir helfen Ihnen! Kanzlei Dr. Schenk

Aktuell mahnt die Anwaltskanzlei Waldorf Frommer aus München im Auftrag der Twentieth Century Fox Urheberrechtsverletzungen an dem Filmwerk "Hitchcock" ab. Um die Verstöße zu ermitteln, wird ein externes Ermittlungsunternehmen damit beauftragt, zu sichern mit welcher IP-Adresse das streitgegenständliche Werk Dritten zum Download angeboten wurde. Mittels der ermittelten IP Adresse wird dann der Anschlussinhaber ermittelt.

Gefordert werden von Waldorf Frommer die Abgabe einer strafbewährten Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines Geldbetrages in Höhe von 815 €.

Wir raten bei Erhalt einer Abmahnung unverzüglich einen auf das Urheberrecht spezialisierten. In vielen Fällen kann man den Anspruch abwehren oder zumindest den zu zahlenden Betrag reduzieren. Auch gilt es präventiv Maßnahmen zu treffen um etwaige weiteren Abmahnungen und somit Kosten zu vermeiden. Auch bei der Formulierung einer Unterlassungserklärung sollte sehr sorgfältig formuliert werden. Nicht empfehlen können wir einfach die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen.

Die Kanzlei Dr. Schenk aus Bremen hat sich u.a. auf die Abwehr von Filesharing-Abmahnungen spezialisiert. Wir werden prüfen, inwiefern sie für den Verstoß verantwortlich gemacht werden können und wenn ja, ob die Höhe der geltend gemachten Forderung in Ihrem Fall gerechtfertigt ist.

Achtung! Greifen Sie nicht auf Vorlagen im Internet zurück. Es kursieren diverse Vorlagen im Internet, die allerdings oft ungenügend oder falsch sind. Bei Abgabe einer falschen oder ungenügenden Unterlassungserklärung abgeben, kann die Gegenseite gegen Sie ein teures Gerichtsverfahren anstrengen.

Nutzen Sie jetzt unsere kostenlose Erstberatung! Kostenlose Hotline unter 0800/3331030 oder Mail an kanzlei@dr-schenk.net

Wir haben Erfahrung aus mehreren tausend Abmahnungen!