Abmahnung Urheberrecht: .rka, Schutt Waetke, Waldorf Frommer, Daniel Sebastian, FAREDS, Kornmeier & Partner, Negele u.a., Sasse & Partner, c-law

Abmahnung Urheberrecht: .rka, Schutt Waetke,  Waldorf Frommer, Daniel Sebastian, FAREDS, Kornmeier & Partner, Negele u.a., Sasse & Partner, c-law
29.08.2014264 Mal gelesen
Urheberrechtliche Abmahnungen wegen „Filesharing“ wurden bisher deutschlandweit von diversen Anwaltskanzleien für ihre Mandanten und Auftraggeber verschickt.

Der Vorwurf lautet immer wieder gleich: Der Abgemahnte soll angeblich urheberrechtlich geschützte Werke wie z.B. Filme, Musik oder PC-Spiele Werke auf einer Internettauschbörse angeboten und dadurch eine Urheberrechtsverletzung begangen haben.

Nun soll er Schadensersatz und Rechtsanwaltskosten (auch Aufwendungsersatz genannt) zahlen und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung unterschreiben. Die geltend gemachten Beträge liegen meist bei mehreren hundert Euro. In einigen Fällen werden sogar vierstellige Beträge gefordert.

Bekannt für solche Abmahnungen waren beispielsweise folgende Kanzleien:

.rka Rechtsanwälte (u.a. i.A.d. Koch Media GmbH)

 

Schutt Waetke Rechtsanwälte (u.a. i.A.d. Tobis Film GmbH & Co.KG)

 

Waldorf Frommer Rechtsanwälte (u.a. i.A.d. Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH und Warner Bros. Entertainment GmbH)

 

Rechtsanwalt Daniel Sebastian (u.a. i.A.d. DigiRights Administration GmbH)

 

FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (u.a. i.A.d. Mec-Early GmbH und der Track by Track Records UG)

 

Kornmeier & Partner Rechtsanwälte (u.a. i.A.d. Embassy of Music GmbH)

 

Negele Zimmel Greuter Beller Rechtsanwälte (u.a. im Auftrag der M.I.C.M. MIRCOM International Content Management & Consulting LTD)

 

Sasse & Partner Rechtsanwälte (u.a. i.A.d. Auftrag der Senator Film Verleih GmbH, der WVG Medien GmbH u. der Splendid Film GmbH)

 

c-law GbR (u.a. i.A.d. Berlin Media Art e.K.).

 

Jetzt sollten Sie nicht in Panik verfallen, sondern ruhig durchatmen! Bitte folgen Sie nicht gut gemeinten Ratschlägen, die zu einem Ignorieren der Abmahnung raten. Dies kann weitreichende negative Folgen für Sie haben. Selbst, wenn man der Ansicht ist, dass die Ansprüche völlig unberechtigt sind, sollte die Abmahnung nicht einfach unbeachtet liegengelassen werden.

Wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt, der sich auf dem Gebiet Urheberrecht und mit Abmahnungen auskennt. Dieser kann eine sogenannte "modifizierte" Unterlassungserklärung, das heißt eine auf Ihren Einzelfall zugeschnittene und damit abgeänderte Unterlassungserklärung, für Sie erstellen. Denn vorgefertigte Unterlassungserklärungen sind häufig zu weit formuliert und damit nachteilig für den Abgemahnten. Meist ist durch einen versierten Rechtsanwalt auch eine Herabsenkung der geforderten, meist viel zu hoch bemessenen, Beträge möglich.

Rufen Sie uns gerne für ein kostenloses unverbindliches Erstgespräch an. Zu günstigen Pauschalpreisen übernehmen wir für Sie deutschlandweit das komplette außergerichtliche Verfahren.

Ihr 

Lars Hämmerling

-Rechtsanwalt-

Weitere Informationen erhalten Sie unter: 

www.abmahnsoforthilfe.de

oder

www.shrechtsanwaelte.de