Abmahnung durch Waldorf Frommer i.A.d. Constantin Film Verleih GmbH – „Tarzan“

Abmahnung durch Waldorf Frommer i.A.d. Constantin Film Verleih GmbH – „Tarzan“
29.08.2014217 Mal gelesen
Momentan mahnen die Rechtsanwälte von Waldorf Frommer im Namen der Constantin Film Verleih GmbH Anschlussinhaber wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzungen an dem Film „Tarzan“ ab.

Den Abgemahnten wird vorgehalten, sie haben den den Film "Tarzan" innerhalb einer Online-Tauschbörse anderen Nutzern zum Download angeboten. Infolgedessen wurde der Film illegal öffentlich zugänglich gemacht. Das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung steht nämlich allein dem Urheber bzw. Rechteinhaber zu (vgl. § 19 a UrhG). Die Constantin Film Verleih GmbH hat vorliegend jedoch keine notwendige Einwilligung zu der öffentlichen Zugänglichmachung gegeben.

Was möchte Waldorf Frommer?

Im Namen ihrer Mandantschaft fordert die Münchner Kanzlei Waldorf Frommer (http://www.wvr-law.de/filesharing-abmahnung-waldorf-frommer) von dem betroffenen Anschlussinhaber dreierlei:

  • die Löschung des abgemahnten Werkes,
  • die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrags in Höhe von 815,00 Euro und
  • die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung innerhalb einer knapp bemessenen Frist.

Wie reagiere ich auf die erhaltene Abmahnung am besten?

Wenn auch Sie eine Abmahnung von der Kanzlei Waldorf Frommer erhalten haben, sollten Sie Ruhe bewahren und einen spezialisierten Rechtsanwalt konsultieren. Dieser wird für Sie die Rechtmäßigkeit der geltend gemachten Ansprüche überprüfen und Ihnen Auskunft über die bestehenden Verteidigungsmöglichkeiten geben. Zudem kann er für Sie ermitteln, ob und wenn ja, inwieweit Sie für die begangene Urheberrechtsverletzung haften. Dies hängt von den jeweiligen Umständen des Einzelfalls ab, weshalb eine pauschale Beantwortung dieser Frage unmöglich ist.

Sollte ich die mitgeschickte Unterlassungserklärung unterschreiben?

Die beigefügte Unterlassungserklärung kann für Sie negative Angaben enthalten, die Sie unangemessen benachteiligen. Beispielsweise kann die Abgabe der vorformulierten Unterlassungserklärung zu einem Schuldanerkenntnis führen. Das bedeutet, dass der Anschlussinhaber, auch wenn er selbst nicht für die begangene Urheberrechtsverletzung verantwortlich ist, die Kosten der Abmahnung zu tragen hat. Wir raten Ihnen daher zu der Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung, welche sich nur auf die nötigsten Punkte beschränkt. Sie sollten einen Rechtsanwalt mit der Formulierung einer solchen abgeänderten Unterlassungserklärung beauftragen. Ein Muster einer modifizierten Unterlassungserklärung aus dem Internet sollte hingegen nicht verwendet werden. Diese Vorlagen sind häufig ungenau und von juristischen Laien verfasst worden. Sie sollten sich bewusst sein, dass nur eine einzelfallgerechte Erklärung Ihren Interessen Rechnung tragen kann und eine gerichtliche Auseinandersetzung vermeiden kann.

Falls auch Sie von Waldorf Frommer für die Constantin Film Verleih wegen widerrechtlicher Verwertung des Films "Tarzan" abgemahnt wurde, sollten Sie unser kostenloses Erstgespräch nutzen. Sie erreichen uns telefonisch sieben Tage die Woche unter der Rufnummer: 030 965 35 855. Gerne können Sie auch das auf unserer Website vorhandene Kontaktformular ausfüllen.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Abmahnhelfer.de Team!