Abmahnung durch Waldorf Frommer – „Dom Hemingway“

Abmahnung durch Waldorf Frommer – „Dom Hemingway“
18.08.2014222 Mal gelesen
Die Münchner Kanzlei Waldorf Frommer wurde wie bereits bezüglich andere Werke von der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH mit der Rechtsverfolgung von Urheberrechtsverletzungen beauftragt.

Gegenstand der aktuellen Abmahnungen ist die Komödie "Dom Hemingway" mit Schauspielern wie Jude Law und Richard E. Grant. Diesen sollen laut dem Schreiben der Kanzlei Waldorf Frommer die betroffenen Anschlussinhaber über ihren Internetanschluss über eine Online-Tauschbörse anderen Nutzern zum Download angeboten und somit widerrechtlich öffentlich zugänglich gemacht zu haben.

Dadurch haben diese die Rechte von Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH verletzt, wodurch dieser Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche entstanden seien. Die Kanzlei Waldorf Frommer fordert daher im Namen der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH die Anschlussinhaber auf eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben sowie einen Schadensersatz zu zahlen und die angefallenen Rechtsverfolgungskosten zu erstatten.

Den Abgemahnten wird angeboten gegen die Zahlung von 815,00 Euro die Angelegenheit als erledigt anzusehen.

Welche Verteidigungsmöglichkeiten gegen die Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer gibt es?

Grundsätzlich ist es wichtig, das bei dem Erhalt einer Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer wegen einer vermeintlichen Urheberrechtsverletzung an der Komödie "Dom Hemingway" diese nicht ignoriert wird. Anderenfalls kann gegen Sie ein einstweiliges Verfügungsverfahren eingeleitet werden, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist.

Suchen Sie einen fachkundigen Rechtsanawalt auf, welcher ihnen dann bei der Verteidigung ihrer Interessen behilflich sein kann.

Verteidigungsmöglichkeiten können insbesondere dann bestehen, wenn sie beweissicher darlegen können, dass eine ersthafte Möglichkeit besteht, dass nicht Sie als Anschlussinhaber sondern ein eigenverantwortlicher Dritter die Urheberrechtsverletzung an der Komödie "Dom Hemingway" veranlasst hat. Damit könnte Eine Täterhaftung ausgeschlossen werden. Jedoch kann gerade nur gegen den Täter ein Schadensersatzanspruch geltend gemacht werden. Zwar kann dann der Anschlussinhaber noch als sogenannter Störer haften, dieser ist aber nur zur Erstattung der Rechtsverfolgungskosten verpflichtet.

Bezüglich des Unterlassungsanspruches sollte ebenfalls die Hilfe eines fachkundigen Rechtsanwaltes in Anspruch genommen werden. Fehler bezüglich der abzugebenden Unterlassungserklärung können Sie sehr lange treffen, da die Geltungsdauer der vorformulierten Unterlassungserklärung meist zumindest für 30 Jahre festgesetzt ist. Durch eine entsprechende Modifizierung können nachteilige Formulierungen, wie zum Beispiel die Geltungsdauer oder auch eine gegebenenfalls enthaltene Anerkennung der gesamten Forderungen der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH verhindert werden.

Kann eine Haftung vollständig ausgeschlossen werden kann auch der Anspruch auf Unterlassung vollständig zurückgewiesen werden und eine Abgabe einer Unterlassungserklärung ist nicht erforderlich.

Es lohnt sich daher regelmäßig die rechtliche Überprüfung des Einzelfalles.

Wurden auch Sie Adressat einer Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommerwegen einer Urheberrechtsverletzung der Filmkomödie "Dom Hemingway" können Sie uns gerne in einem Ernstgespräch Ihren Fall schildern, um so eine anwaltliche Ersteinschätzung zu erhalten. Wir sind 7-Tage die Woche für Sie erreichbar unter derTelefonnummer: 030 / 965 35 853 auch können Sie das auf dieser Website vorhandene Kontaktformular ausfüllen.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Team von abmahnhelfer.de!