Abmahnung d. Negele, Zimmel, Greuter, Beller i.A.d. „INO“, der „M.I.C.M.“ u. der DBM Videovertrieb GmbH wg. Urheberrechtsverletzungen an Erotikfilmen

Abmahnung d. Negele, Zimmel, Greuter, Beller i.A.d. „INO“, der „M.I.C.M.“ u. der DBM Videovertrieb GmbH wg. Urheberrechtsverletzungen an Erotikfilmen
12.08.2014253 Mal gelesen
Die Kanzlei Negele, Zimmel, Greuter, Beller mit Sitz in Augsburg hat für ihre Auftraggeber bislang urheberrechtliche Abmahnungen unter anderem an Filmen aus dem Bereich der Erwachsenenunterhaltung verschickt. Zu den Mandanten der Anwaltskanzlei gehören beispielsweise:

die "INO" Handels- und Vertriebsgesellschaft Kerim Vorberg mbH ("Amateure Von Nebenan - Nr. 6 - Outside Special", "Fotzen Tausch - Teil 5"),

die M.I.C.M. MIRCOM International Content Management & Consulting LTD ("Live-Report 04", "Liliput-Sex - Klein Fein und Rein", "Best Of Annoncen Luder 8 - Gesucht & Gefunden - Pivate Sex-Anzeigen") sowie

die DBM Videovertrieb GmbH ("Durchgeficktes Puppenstübchen").

In den Abmahnungen werfen die Anwälte dem Abgemahnten vor, einen oder mehrere der genannten Erotikfilme auf einer Internettauschbörse anderen Nutzern illegal zum Download angeboten zu haben. Es werden dem Abgemahnten gegenüber folgende Forderungen geltend gemacht:

1. Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung:

2. Zahlung von Schadensersatz (in Form der Lizenzentschädigung): 500,00 € pro Film

3. Ermittlungskosten: 200,00€ pro Film

4. Rechtsanwaltskosten.

Lassen Sie sich von den Forderungen der Kanzlei Negele, Zimmel, Greuter, Beller nicht einschüchtern! Vor allem ist es jetzt wichtig, einen kühlen Kopf zu bewahren und nicht voreilig und ohne jegliche Prüfung den Forderungen nachkommen.

Lassen Sie die Abmahnungen von einem fachkundigen Rechtsanwalt prüfen. Dieser kann prüfen, ob die gegen Sie geltend gemachten Forderungen berechtigt sind oder nicht. Auch kann er eine sogenannte "modifizierte Unterlassungserklärung" für Sie erstellen, die auf Ihren Einzelfall angepasst ist und die Besonderheiten berücksichtigt.

Rufen Sie uns gerne an, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben. Wir stehen Ihnen gerne in einem kostenlosen Erstgespräch sowie darüber hinaus zur Verfügung. Zu günstigen Pauschalpreisen übernehmen wir für Sie deutschlandweit das komplette außergerichtliche Verfahren.

Ihr 

Lars Hämmerling

-Rechtsanwalt-

Weitere Informationen erhalten Sie unter: 

www.abmahnsoforthilfe.de