Abmahnung Negele Zimmel Greuter Beller für M.I.C.M. MIRCOM

Abmahnung Negele Zimmel Greuter Beller für M.I.C.M. MIRCOM
02.08.2014570 Mal gelesen
Aktuell mahnt Kanzlei Negele Zimmel Greuter Beller für den Rechteinhaber M.I.C.M. MIRCOM verschiedene Werke ab. Dem abgemahnten Anschlussinhaber wird vorgeworfen, dass über seinem Internet-Anschluss ein urheberrechtlich geschützten Film illegal verbreitet worden ist, mittels einer Tauschbörse.

Negele Zimmel Greuter Beller fordern den Abgemahnten auf, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben und eine Schadenspauschale in Höhe von 915,00 € zu leisten.

 

Was wir für Sie tun können und wie eine Vertretung durch unsere Kanzlei aussieht, lesen Sie hier

 

Abmahnung von Negele Zimmel Greuter Beller - was tun?

Übersenden Sie uns die Abmahnung von Negele Zimmel Greuter Beller über unser Kontaktformular, per E-Mail info@ggr-law.com, FAX 06131-2409522 oder ein Kopie davon per Post (GGR Rechtsanwälte, Jean-Pierre-Jungels-Str. 10, 55126 Mainz) und teilen uns Ihre E-Mail Adresse mit. Im Anschluss erhalten Sie eine kostenfreie Ersteinschätzung sowie ein unverbindliches Angebot zu den Kosten einer Vertretung - auch am Wochenende. 

 

Wir können Ihnen bei dieser Abmahnung von Negele Zimmel Greuter Beller helfen!

Die Kanzlei GGR Rechtsanwälte ist eine insbesondere auf das Urheberrecht spezialisierte Kanzlei, die bereits seit mehreren Jahren mehreren tausend Abgemahnten geholfen hat. Erfahrungen und Erfahrungsberichte finden Sie auf 

 
  • http://www.anwalt.de/ggr-rechtsanwaelte/bewertungen.php 
  • Google  
 

Was tun, wenn man eine solche Abmahnung wegen Filesharing durch die Kanzlei Negele Zimmel Greuter Beller erhalten hat?

Zunächst bewahren Sie bitte die Ruhe und lassen sich nicht zu überstürzten Handlungen verleiten. Unterschreiben Sie nicht direkt die beigefügte Unterlassungserklärung - an die Sie ein Leben lang gebunden sind - und zahlen Sie nicht ungeprüft die Forderung.

Im Rahmen einer Prüfung sollte zunächst ermittel werden, ob der gemachte Vorwurf so überhaupt zutrifft. Hierbei muss festgestellt werden, ob eine Täterhaftung oder Störerhaftung vorliegt. Wenn man beides nachweislich verneinen kann, werden wir die komplette Abmahnung zurückweisen. Im Laufe der Jahre hat sich eine unterschiedliche Rechtsprechung, insbesondere zu den Fragen Täterhaftung, Störerhaftung, Streitwerte, Anwaltsgebühren, Schadensersatz, Beweislast, etc. entwickelt. Daher kann man nicht pauschal alle Filesharing-Abmahnungen über einen Kamm scheren, sondern muss die individuellen Gegebenheiten jeden Falles berücksichtigen und mit der aktuellen Rechtsprechung abgleichen.

 

Wann bestehen gute Verteidigungschancen?

Es bestehen insbesondere dann gute Verteidigungschancen, wenn Ihr Anschluss von mehreren Personen verwendet wird. Bspw. Familienverbund mit mehreren Erwachsenen, minderjährigen Kinder, WG / Wohngemeinschaften, Vermieter / Mieter, Mieter / Untermieter, Besuch von Bekannten und Verwandten, Mitarbeiter, etc.

Selbst wenn man die abgemahnte Datei tatsächlich heruntergeladen, Dritte nicht ausreichend belehrt hat oder keine Nachweise für die Unschuld vorliegt, kann man die Forderungen aus der Abmahnung der Kanzlei Negele Zimmel Greuter Beller in der Regel abmildern. Wir können für Sie eine modifizierte Unterlassungserklärung erstellen und ggf. Vergleichsverhandlungen mit der Gegenseite führen.

 

Achtung vor der Abgabe einer falschen oder nicht ausreichenden Unterlassunsgerklärung

Wenn Sie eine falsche Unterlassungserklärung abgeben, kann die Gegenseite gegen Sie eine einstweilige Verfügung beantragen, die mit weiteren hohen Kosten für Sie verbunden wäre.

Wenn Sie Beratung in der Angelegenheit wünschen, können Sie sich gerne mit unserer Kanzlei in Verbindung setzen.

 

Worauf ist zu achten bei einer Abmahnung der Kanzlei Negele Zimmel Greuter Beller 

  • Nicht in Panik ausbrechen
  • Die Abmahnung nicht ignorieren, die kann zu einem kostenintensiven Gerichtsverfahren (Kosten von mehreren tausend EUR) führen
  • Die beigefügte Unterlassungserklärung ungeprüft nicht unterschreiben
  • Den geforderten Schadenspauschale nicht ungeprüft bezahlen
  • Sie können uns die Abmahnung zu einer kostenfreien Ersteinschätzung übersenden. Wir geben Ihnen erste Tipps und unterbreiten Ihnen ein Vertretungsangebot
 

Was wir Ihnen bieten:

  • Über sechs Jahre Erfahrung in dem Bereich Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung
  • Erfahrung aus mehreren tausend Fällen im Jahr
  • Hochspezialisierte Anwälte (Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht; Master of Laws in Medienrecht)
  • Schnelle und unkomplizierte Abwicklung Ihres Falls, gerne auch per E-Mail
  • Bundesweit tätige Kanzlei
  • Erfahrungsberichte von Mandanten
    • http://www.anwalt.de/ggr-rechtsanwaelte/bewertungen.php 
    • Google   
  • Eigene IT-Abteilung (Prüfung und Auswertung der technischen Hintergründe)
 

Wie erreichen Sie uns?

  • Per Telefon unter 06131 - 240950
  • Per Email info@ggr-law.com
  • Per Fax unter 06131 - 2409522
 

Weitere Informationen zu dem Thema Abmahnungen wegen Filesharing bzw. Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzung finden Sie auf unserem umfangreichen Informationsportal:

die-abmahnung.info

Weitere Informationen zu der Kanzlei GGR Rechtsanwälte finden Sie auf der Homepage:

ggr-law.com/

Wir unterbreiten Ihnen gerne ein Pauschalangebot zur Vertretung in Ihrer Angelegenheit. Übersenden Sie uns einfach Ihren Fall an die oben genannte Adresse.

  

Urheberrecht . Markenrecht . Medienrecht . Persönlichkeitsrecht . Der gute Ruf des Unternehmens

GGR Rechtsanwälte
Jean-Pierre-Jungels-Str. 10
55126 Mainz

TEL: 49 6131 - 240950

FAX: 49 6131 - 2409522

Mail:info@ggr-law.com
Web:www.ggr-law.com

 

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