Abmahnung – Senator Film Verleih wegen Urheberrechtsverletzung am Film Free Birds – Esst uns an einem anderen Tag

Abmahnung – Senator Film Verleih wegen Urheberrechtsverletzung am Film Free Birds – Esst uns an einem anderen Tag
30.07.2014297 Mal gelesen
Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzung erhalten! Jetzt richtig reagieren!

Aktuell liegt uns eine Abmahnung der Senator Film Verleih GmbH wegen einer vermeintlichen Urheberrechtsverletzung vor. Vertreten wird die Senator Film Verleih GmbH durch die Sasse & Partner Rechtsanwälte.

Den Abgemahnten wird vorgeworfen über Ihren Internetanschluss eine Urheberrechtsverletzung mittels eines sog. Filesharing-Systems (z.B. bittorrent) an dem Filmwerk "Free Birds - Esst uns an einem anderen Tag" begangen zu haben.

Nach eigenen Angaben ist die Senator Film Verleih Inhaberin der ausschließlichen Verbreitungsrechte und des Rechts zur öffentlichen Zugänglichmachung an dem Filmwerk Free Birds - Esst uns an einem anderen Tag.

Der Rechtsverstoß soll mittels des technischen Dienstleisters Guardaley Ltd festgestellt worden sein, die beauftragt ist für die Rechteinhaberin P2P Tauschbörsen auf rechtverletzende Inhalte hin zu überprüfen.

Gefordert werden von dem Abmahner Unterlassung, Vernichtung, Schadenersatz nach der Lizenzanalogie und Aufwendungsersatz (= Rechtsanwaltskosten). Dies soll einen Betrag von 1.470,07 € ergeben. Es wird allerdings ein Vergleichsangebot unterbreitet, nachdem alle Geldersatzforderungen mit einer Zahlung von 800 € abgegolten sein sollen.

Der Anlage sind zwei Varianten einer Unterlassungserklärung anbei gefügt. Einmal für den Täter und einmal für den Störer.

Wir raten dringend einen aufs Urheberrecht spezialisierten Rechtsanwalt zu beauftragen. Eine Unterlassungserklärung sollte nicht ungeprüft unterzeichnet werden. Nicht jede Abmahnung ist berechtigt! weiter sollten die Fristen eingehalten werden, da ansonsten teure Gerichtsverfahren drohen. Wir können nicht empfehlen Kontakt mit den Rechtsanwälten von Sasse & Partner aufzunehmen. Hier sieht sich der Laie dem Experten gegenüber. Nicht die beigefügte Unterlassungserklärung unterschreiben. Die Abgabe einer Unterlassungserklärung sollte sehr genau überlegt sein und immer auf den jeweiligen Sachverhalt abgestellt werden. In keinem Fall voreilige Zahlungen leisten.

Gerne stehen wir Ihnen als Experten im Bereich Filesharing Abmahnungen zur Verfügung.

Die Kanzlei Dr. Schenk aus Bremen hat sich u.a. auf die Abwehr von Filesharing-Abmahnungen spezialisiert. Wir werden prüfen, inwiefern sie für den Verstoß verantwortlich gemacht werden können und wenn ja, ob die Höhe der geltend gemachten Forderung in Ihrem Fall gerechtfertigt ist.

Achtung! Greifen Sie nicht auf Vorlagen im Internet zurück. Es kursieren diverse Vorlagen im Internet, die allerdings oft ungenügend oder falsch sind. Bei Abgabe einer falschen oder ungenügenden Unterlassungserklärung abgeben, kann die Gegenseite gegen Sie ein teures Gerichtsverfahren anstrengen.

 

Nutzen Sie jetzt unsere kostenlose Erstberatung! Kostenlose Hotline unter 0800/3331030 oder Mail an kanzlei@dr-schenk.net

Wir haben Erfahrung aus mehreren tausend Abmahnungen!