Waldorf Frommer - Illegales Tauschbörsenangebot über Ihren Internetanschluss

Waldorf Frommer - Illegales Tauschbörsenangebot über Ihren Internetanschluss
28.07.2014717 Mal gelesen
Den Vorwurf "Illegales Tauschbörsenangebot über Ihren Internetanschluss" erheben die Rechtsanwälte Waldorf Frommer aktuell in Bezug auf den Film Tarzan.

Waldorf Frommer - Illegales Tauschbörsenangebot über Ihren Internetanschluss

Eine Abmahnung der Waldorf Frommer Rechtsanwälte, die auf den 21.7.2013 datiert ist, erreiche uns heute zur Bearbeitung. In der Abmahnung werden stets die gleichen Ansprüche erhoben. Neben der Abgabe einer Unterlassungserklärung wird eine Zahlung von 815,00 Euro gefordert.


Wie verhalte ich mich bei einer Abmahnung mit dem Titel: Waldorf Frommer - Illegales Tauschbörsenangebot über Ihren Internetanschluss

Wie vielfach im Internet zu lesen ist, sollten Betroffene, die eine solche Abmahnung erhalten haben, auf der Hut sein.

Die geltend gemachten Ansprüche sollte nicht einfach erfüllt werden, nur damit die unangenehme Angelegenheit möglichst schnell vom Tisch ist. Machen Sie sich bitte bewusst, dass die Abgabe einer Unterlassungserklärung mit weitreichenden Konsequenzen verbunden ist. Eine Unterlassungserklärung ist nichts anderes als ein Vertrag, der mit dem Rechteinhaber - im aktuell vorliegenden Fall ist es die Constantin Film Verleih GmbH - eingegangen wird. Inhalt des Vertrages ist das Versprechen des Abgemahnten (Unterlassungsschuldner), dass dass der Abmahnung gegenständliche Werke - Tarzan (Film) - künftig nicht erneut öffentlich zur Verfügung gestellt wird, ohne dass eine Berechtigung des Abgemahnten dazu besteht.  Gegenstand ist weiterhin die Vereinbarung der Zahlung einer Vertragsstrafe für den Fall, dass gegen das Unterlassungsversprechen verstoßen wird, dass also künftig nochmals das Werk öffentlich zur Verfügung gestellt wird. In diesem Fall droht die Zahlung eines hohen Geldbetrages, der in jedem Fall im vierstelligen Bereich liegt.

Aufgrund dieses weitreichenden Konsequenzen, sollte eine Unterlassungserklärung - sofern überhaupt eine Haftung besteht und eine solche Erklärung abgegeben werden muss - modifiziert werden, um einen Verstoß dagegen so weit wie möglich einzudämmen.

Auch die Zahlungsansprüche sollte nicht erfüllt werden, ohne dass die Abmahnung und der dieser zugrundeliegende Sachverhalt geprüft wurde. Eine Minderung der Zahlungsansprüche war in den bisher von uns bearbeiteten Angelegenheiten stets möglich. Oftmals können die Ansprüche auch vollständig zurückgewiesen werden. Hier kommt es maßgeblich auf die Umstände des Einzelfalls an.


Abmahnung von Waldorf Frommer wegen  "Illegales Tauschbörsenangebot über Ihren Internetanschluss" - wir helfen Ihnen!


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