Studie belegt: Beweisführung bei Filesharing anhand IP-Adresse zweifelhaft

Abmahnung Filesharing
10.06.20081941 Mal gelesen
Es wurde bereits vielerorts gemunkelt, dass die Beweisführung der Rechteinhaber, welche sich zumeist auf die IP-Adresse des angeblichen Rechteverletzers stützt, angezweifelt werden muss. Wie nun eine neue Studie der Universität Washington (http://dmca.cs.washington.edu/ ) aufzeigt, sind diese Zweifel berechtigt.
 
Nicht nur, dass durch die Studie belegt werden kann, dass Abmahnungen erfolgen, obwohl keinerlei Daten - weder upload noch download -  geflossen sind. Es konnte zudem bewiesen werden, dass die IP-Adresse manipuliert werden kann.
 
Bereits am 14.03.2008 hatte das Landgericht Hamburg entschieden (AZ: 308 O 76/07), dass die von der Firma proMedia GmbH selbst gefertigten Ausdrucke hinsichtlich der IP-Adresse kein geeignetes Beweismittel für die ordnungsgemäße Durchführung der Ermittlungen darstellen.
 
Es ist daher dringend zu empfehlen bei einer Abmahnung jeden Einzelfall genauestens durch einen spezialisierten Anwalt prüfen zu lassen. Gerne stehen wir Ihnen hierbei zur Verfügung. 
 
IT-Kanzlei Lutz
Stefan Lutz
Rechtsanwalt &
Fachanwalt für IT-Recht
Kira-von-Preußen-Weg 1
28357 Bremen
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