Wer Filesharing betreibt, lebt in Deutschland gefährlich, denn wenn dabei urheberrechtlich geschützte Mediendateien getauscht werden, ist darin eine Rechtsverletzung zu sehen. Diese kann von Rechteinhabern, Urhebern oder deren Anwälten und Kanzleien abgemahnt werden (beispielsweise von CGM Rechtsanwaltsgesellschaft mbH). Wer auf solch ein Schreiben nicht fristgemäß und rechtlich sicher reagiert, muss mit einer Klage rechnen, und dann eskalieren die Kosten. Unsere Kanzlei für Urheberrecht aus Hannover kann Ihnen bundesweit zur Seite stehen, wenn es darum geht, sich gegen solche Abmahnungen zur Wehr zu setzen. Gerne können Sie uns anrufen und mit einem Anwalt sprechen.
Urheberrecht in Deutschland
Grundsätzlich ist es so, dass der Schöpfer eines Werkes (beispielsweise eines Musikstückes) automatisch die Urheberrechte daran innehat. Das bedeutet konkret, dass nur er als Urheber berechtigt ist, dieses Werk auch zu verbreiten, vervielfältigen und zu verkaufen. Wer dies unberechtigterweise tut, also durch Filesharing dieses Werk anderen zugänglich macht, der begeht eine Urheberrechtsverletzung. Dem Schöpfer des Werks steht dann die Möglichkeit offen, auf Unterlassung zu klagen, oder aber eine Abmahnung zu schicken. Dann müssen "nur" die Abmahnkosten gezahlt und eine Unterlassungserklärung unterschrieben werden.
CGM Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Urheber, die nicht selber eine solche Abmahnung verschicken wollen, bedienen sich dafür spezialisierter Anwälte und Kanzleien, die ihren Schwerpunkt im Urheberrecht haben und die Abmahnungen für ihre Mandanten aussprechen. Somit entstehen überhaupt erst Abmahnkosten. Die Kanzleien schicken zu der Geldforderung meistens eine Unterlassungserklärung mit, die unterschrieben zurückgeschickt werden soll. Wir raten dazu, diese Schreiben nicht zu unterzeichnen, denn dadurch bindet man sich meistens sehr weit und muss im Falle eines erneuten Urheberrechtsverstoß vielleicht mit einer hohen Vertragsstrafe rechnen. Dann hilft auch kein Anwalt mehr weiter. Allerdings muss die in der Abmahnung genannte Frist unbedingt beachtet werden, ansonsten geht es meistens vor das Gericht, denn die beauftragten Kanzleien werden nicht einfach tatenlos zusehen, wie eine Abmahnung ignoriert wird, sondern vielmehr Klage einreichen.
Unsere Empfehlung
Wer von einem Anwalt, einer Kanzlei (bspw. CGM Rechtsanwaltsgesellschaft mbH) oder direkt vom Rechteinhaber ein solches Schreiben erhalten hat, sollte zunächst Ruhe bewahren. Keinesfalls sollte einfach der in der Abmahnung genannte Geldbetrag gezahlt werden, denn dafür besteht vielleicht gar kein Grund, oder die Höhe der zu zahlenden Summe ist nicht berechtigt. Weiter muss geprüft werden, inwieweit man eine Unterlassungserklärung abgeben muss und in welchem Rahmen. Wer sich hier zu weit bindet, bereut es später eventuell, wenn erneut eine Urheberrechtsverletzung begangen wird.
Unsere Kanzlei für Urheberrecht in Hannover können Sie jederzeit kostenlos und bundesweit anrufen, um sich informieren zu lassen. Wir haben über 6000 Abmahnfälle bearbeitet und kennen daher die genaue Vorgehensweise. Gerne besprechen wir alles in Ruhe mit Ihnen!