Abmahnung - Waldorf Frommer - Warner Bros. Entertainment GmbH - "Winter´s Tale"

Abmahnung - Waldorf Frommer -  Warner Bros. Entertainment GmbH - "Winter´s Tale"
10.07.2014266 Mal gelesen
Abmahnung erhalten? Wir helfen Ihnen! Kanzlei Dr. Schenk

Die Rechtsanwälte Waldorf Frommer versenden weiterhin Filesharing-Abmahnungen für verschiedene Rechteinhaber. So zum Beispiel im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH. Abgemahnt wird u.a. das illegale Verbreiten des Films

"Winter´s Tale"

Der Film soll über den Internetanschluss des Abgemahnten (Anschlussinhaber) ohne Erlaubnis der Rechteinhaberin zum Download angeboten worden sein Die Rechtsanwälte Waldorf frommer Warner verlangen im Auftrag der Bros. Entertainment GmbH daher die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie Schadensersatz. Um eine schnelle Erledigung zu erreichen wird Vergleichsbetrages in Höhe von 815,00 EUR angeboten, mit dem die Ansprüche abgegolten sein sollen.

Unser Rat:

Lassen Sie sich nicht durch die kurzen Fristen verunsichern! Lassen sie sich hierdurch nicht zu unüberlegten Handlungen verleiten!

Riskieren sie nicht Einleitung eines teuren Gerichtsverfahrens, indem sie das Schreiben einfasch wegwerfen.

Prüfen sie den Verstoß. Häufig ist der Anschlussinhaber nicht derjenige der den Film angeboten hat, sondern es waren Freunde oder Verwandte.

Suchen sie einen aufs Urheberrecht spezialisierten Rechtsanwalt auf. Auch wenn dies Geld kostet lohnt es. Bedenken sie die Unterlassungserklärung bindet sie ein Leben lang und die Abgabe sollte daher gut durchdacht sein. Auch die Formulierung sollte vorher genau besprochen werden. Die beigefügte Unterlassungserklärung ist nach unserem Dafürhalten zu weitgehend.

Der Zahlungsanspruch kann unter Umständen abgewehrt oder reduziert werden.

Achtung! Greifen Sie nicht auf Vorlagen im Internet zurück. Es kursieren diverse Vorlagen im Internet, die allerdings oft ungenügend oder falsch sind. Bei Abgabe einer falschen oder ungenügenden Unterlassungserklärung abgeben, kann die Gegenseite gegen Sie ein teures Gerichtsverfahren anstrengen.

Die Kanzlei Dr. Schenk aus Bremen hat sich u.a. auf die Abwehr von Abmahnungen spezialisiert. Wir werden prüfen, inwiefern sie für den Verstoß verantwortlich gemacht werden können und wenn ja, ob die Höhe der geltend gemachten Forderung in Ihrem Fall gerechtfertigt ist.

Nutzen Sie jetzt unsere kostenlose Erstberatung! Kostenlose Hotline unter 0800/3331030 oder Mail an kanzlei@dr-schenk.net

Erfahrung aus mehren tausend Abmahnungen!