CSR Abmahnung – So reagieren Sie richtig

CSR Abmahnung – So reagieren Sie richtig
07.07.2014449 Mal gelesen
Sie haben eine CSR Abmahnung von Christoph Schmietenknop aus Ettlingen für die Purzel Video GmbH erhalten und sollten ca. € 870,00 bezahlen und eine Unterlassungserklärung abgeben? Diese Forderungen sind in vielen Fällen unberechtigt, da der Anschlussinhaber unschuldig ist.

Im Juli 2014 erhalten wieder zahllose Internetanschlussinhaber Abmahnungen von CSR. Es geht, wie immer, um das illegale Anbieten von Erotikfilmen in Internettauschbörsen der Purzel Video GmbH. Diesmal haben die CSR Abmahnungen den Film "Chubby Teens 8" zum Gegenstand.

Bei einer Abmahnung von CSR entfällt die Haftung in vielen Fällen

Den Abgemahnten wird in der CSR Abmahnung vorgeworfen, für das illegale Anbieten des Films verantwortlich zu sein. Diese Vermutung kann man entkräften, wenn weitere Personen im Haushalt den Internetanschluss nutzen wie z. B. Kinder, Partner, Mitbewohner oder Gäste. Die Täter- und Störervermutung kann schon dadurch beseitigt sein, dass diese Personen den Anschluss mitnutzen, ohne jemand namentlich zu nennen oder einen Täter preisgeben zu müssen.

Sobald weitere Personen den Anschluss nutzen, können die Anwaltskosten von € 215,00 und der geforderte Schadensersatz von € 650,00 entfallen. 

Achtung: Unschuldige müssen keine modifizierte Unterlassungserklärung abgeben

Sobald weitere Personen den Anschluss nutzen und die Haftung des Internetanschlussinhabers entfällt, muss dieser keine Unterlassungserklärung abgeben, auch keine modifizierte. Jede Unterlassungserklärung bindet lebenslang und kann bei einem Verstoß eine Vertragsstrafe von € 5.000,00 auslösen. Daher sollte man niemals ungeschuldet eine modifizierte Unterlassungserklärung abgeben.

Schon gar nicht sollten Sie bei einer CSR Abmahnung € 150,00 an CSR überweisen, wie von einer Berliner Kanzlei geraten wird. Erstens ist der Fall mit € 150,00 nicht rechtssicher abgeschlossen. Zweitens stellt eine solche Zahlung ein Schuldeingeständnis dar.

Wer über € 850,00 fordert, gibt sich niemals mit € 150,00 zufrieden. Das dürfte jedem einleuchten.

CSR Abmahnung - Was tun?

Machen Sie keine Experimente und lassen Sie von Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A. genau prüfen, ob Sie haften, also eine modifizierte Unterlassungserklärung überhaupt abgeben müssen. Wenn nicht, so haben Sie die besten Chancen, nichts bezahlen zu müssen und später auch nicht verklagt zu werden.

Gerne hilft Ihnen Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A. bei einer Abmahnung von CSR. Er hat Erfahrung mit über 17.000 Filesharing Abmahnungen und weiß, was zu tun ist. Gerne können Sie sein kostenloses Erstgespräch von Montag bis Sonntag zwischen 8:00 Uhr und 20:00 Uhr nutzen.

Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A.

Telefon: 07171 - 18 68 66
Mail: info@abmahnungs-abwehr.de
Web: www.abmahnungs-abwehr.de

Die Anwaltskanzlei Hechler bietet Ihnen:

  • Erfahrung aus über 17.000 Abmahnungen 
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