Bernd Habermehl Abmahnung - durch RA Hendrik Schoon wegen Verwendung der veralteten Widerrufsbelehrung

Bernd Habermehl Abmahnung -  durch  RA Hendrik Schoon wegen Verwendung der veralteten Widerrufsbelehrung
03.07.2014264 Mal gelesen
Abmahnung erhalten? Wir helfen Ihnen! Kanzleo Dr. Schenk

Nach unseren Informationen werden im Namen des Herrn Bernd Habermehl Abmahnungen wegen Verwendung der veralteten Widerrufsbelehrung ausgesprochen. Vertreten wird Herrn Habermehl durch Herrn Rechtsanwalt Hendrik Schoon aus Fehrbellin

Herrn Habermehl bietet über die Seite www.3d-cubeworld.com Lasergravuren, Glasfotos usw. an.

Betroffen sind Betreiber von Onlineshops, die die Verbraucherrichtlinie, welche am 13.06.2014 in kraft getreten, noch nicht umgesetzt haben. In der Abmahnung wird daher die Verwendung einer veralteten Widerrufsbelehrung gerügt.

Gefordert werden von Rechtsanwalt Hendrik Schoon eine strafbewehrte Unterlassungserklärung sowie Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von 413,90 €.

Unsere Empfehlung: Nehmen Ise die Abmahnung ernst!

Lassen Sie die Abmahnung von einem aufs Wettbewerbsrecht und/oder E-Commerce Recht spezialierten Rechtsanwalt überprüfen.

Die Kanzlei Dr. Schenk aus Bremen hat sich u.a. auf die Abwehr von Abmahnungen spezialisiert. Wir werden prüfen, inwiefern sie für den Verstoß verantwortlich gemacht werden können und wenn ja, ob die Höhe der geltend gemachten Forderung in Ihrem Fall gerechtfertigt ist.

Nutzen Sie jetzt unsere kostenlose Erstberatung! Kostenlose Hotline unter 0800/3331030 oder Mail an kanzlei@dr-schenk.net

Wir haben Erfahrung aus mehren tausend Abmahnungen!