Abmahnung durch Waldorf Frommer i.A.d. Warner Bros. Entertainment GmbH („The Lego Movie“) und i.A.d. Universum Film GmbH (“Für immer Single?”)

Abmahnung durch Waldorf Frommer  i.A.d. Warner Bros. Entertainment GmbH („The Lego Movie“) und i.A.d. Universum Film GmbH (“Für immer Single?”)
01.07.2014407 Mal gelesen
Die Waldorf Frommer Rechtsanwälte aus München haben aktuell Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen z.B. für die Filme „The Logo Movie“ (im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH) und „Für immer Single?“ (im Auftrag der Universum Film GmbH) verschickt.

Die Rechtsanwälte führen in ihren Abmahnungen aus, dass der Adressat der Abmahnung in einer Online-Tauschbörse den jeweiligen Film anderen Nutzern illegal zur Verfügung gestellt habe. Dadurch habe er eine Urheberrechtsverletzung begangen und solle nun eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben und einen Betrag von insgesamt 815,00 Euro an Schadensersatz und Aufwendungsersatz zahlen.

Jetzt sollten Sie ruhig bleiben und nicht in Panik verfallen. Bitte hören Sie nicht auf gut gemeinte Ratschläge, die dazu raten, die Abmahnung zu ignorieren, da die Kanzleien "sowieso nichts unternehmen".  Dies könnte erhebliche negative Folgen für Sie haben. Selbst, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Abmahnung unberechtigt ist, sollten Sie die Abmahnung und die darin gesetzten Fristen ernst nehmen.

Wenden Sie sich mit der erhaltenen Abmahnung an einen Rechtsanwalt, der sich auf das Gebiet Urheberrecht spezialisiert hat und sich mit Abmahnungen auskennt. Dieser kann eine "modifizierte" Unterlassungserklärung für Sie erstellen. Denn vorgefertigte Unterlassungserklärungen sind häufig zu weit formuliert und damit nachteilig für den Abgemahnten. Meist ist durch einen versierten Rechtsanwalt auch eine Herabsenkung der geforderten Beträge möglich.

Rufen Sie uns gerne für ein kostenloses unverbindliches Erstgespräch an. Zu günstigen Pauschalpreisen übernehmen wir für Sie deutschlandweit das komplette außergerichtliche Verfahren.

Ihr 

Lars Hämmerling

-Rechtsanwalt-

Weitere Informationen erhalten Sie unter: 

www.abmahnsoforthilfe.de