Abmahnung d. Daniel Sebastian i.A.d. DigiRights Administration wg. Verletzung an „Kontor– Top Of The Clubs Vol.62“ u. einzelner Songs aus „Vol.61“

Abmahnung d. Daniel Sebastian i.A.d. DigiRights Administration wg. Verletzung an „Kontor– Top Of The Clubs Vol.62“ u. einzelner Songs aus „Vol.61“
30.06.2014428 Mal gelesen
Haben Sie eine Abmahnung von Rechtsanwalt Daniel Sebastian aus Berlin wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen an dem Sampler „Kontor – Top Of The Clubs Vol.62“ oder einzelnen Songs aus den Samplern „Kontor – Top Of The Clubs Vol.61“ erhalten? Wir helfen ihnen bundesweit.

Rechtsanwalt Daniel Sebastian verschickt wieder einmal Abmahnungen im Auftrag der DigiRights Administration GmbH, in denen er die "unerlaubte Verwertung geschützter Werke" vorwirft.

 

Namentlich geht es um den Sampler "Kontor - Top Of The Clubs Vol.62", an denen die DigiRights Administration GmbH die Inhaberin des ausschließlichen Rechts an allen Titeln sein soll und den Sampler "Kontor - Top Of The Clubs Vol.61", woran die DigiRights Administration GmbH die Rechte an einer Reihe von Titeln haben soll.

 

Bei einem Sampler handelt es sich um eine Sammlung an Songs verschiedener Interpreten, die meist eine größere Anzahl von Musiktiteln beinhaltet.

 

In den Abmahnungen, die Rechtsanwalt Daniel Sebastian für seine Auftraggeberin ausspricht wird ausgeführt, dass der Abgemahnte auf einer Online-Tauschbörse bzw. über ein Filesharing-System die urheberrechtlich geschützten Dateien unberechtigt zum Download angeboten haben soll. Die Besonderheit bei Abmahnungen, in  denen es um Titel von Samplern geht, ist dass die angebotenen Sampler-Dateien in der Regel alle auf dem Sampler befindlichen Musikstücke beinhalten. Daher kann auch die Gefahr bestehen, dass Abgemahnte, der sie unberechtigt anbietet, in der Folge mehrere Abmahnungen erhält.

 

In diesen von Rechtsanwalt Daniel Sebastian ausgesprochenen Abmahnungen wird von dem Adressaten der Abmahnung zunächst die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Dann wird zur Höhe von Anwaltsgebühren und Schadensersatz ausgeführt. Letztlich wird der Vergleichsvorschlag unterbreitet, dass bei Zahlung von 2.400,00 Euro, die Angelegenheit für den Abgemahnten oder seine Haushaltsangehörigen erledigt sei. 

 

Bitte nehmen Sie die ausgesprochene Abmahnung ernst und beachten Sie auch die darin gesetzten Fristen. Bei Abmahnungen handelt es sich nicht um betrügerische Schreiben oder ähnliches, die Sie ignorieren können. Es besteht immer die Möglichkeit, dass die eine oder die andere abmahnende Kanzlei bei Nichtreaktion auf die Abmahnung eine einstweilige Verfügung bei Gericht beantragt.

 

In Ihrem eigenen Interesse ist es nach Erhalt der Abmahnung daher sinnvoll, die Abmahnung zeitnah von einem Rechtsanwalt prüfen zu lassen, der sich auf dem Gebiet des Urheberrechts auskennt, bevor eine unbedachte und überstürzte Zahlung des stolzen Betrages von 2.400,00 Euro vorgenommen wird oder eine Unterlassungserklärung unterzeichnet wird. Einem fachkundigen Rechtsanwalt ist es oftmals möglich, den geforderten Betrag zu reduzieren. Dieser kann für Sie auch eine sogenannte modifizierte Unterlassungserklärung abgeben.

 

Kontaktieren Sie uns gerne für ein kostenloses Erstgespräch, um die Kosten und Risiken einer möglichen Verteidigung gegen die Abmahnung zu erfragen. Ich vertrete Sie bundesweit zu einem fairen Pauschalhonorar im außergerichtlichen Verfahren. Gerne können Sie mir Ihre Abmahnung auch kostenlos vorab per Fax oder per Email zur Einsicht übersenden. Wir sind sogar am Wochenende für Sie erreichbar!

 

Ihr 

Lars Hämmerling

-Rechtsanwalt-

Weitere Informationen erhalten Sie unter: 

www.abmahnsoforthilfe.de