EINSTWEILIGES VERFÜGUNGSVERFAHREN DER KANZLEI ©-Law GbR Hamburg für SAVOY FILM GmbH

Abmahnung Filesharing
27.06.2014241 Mal gelesen
Mehr und mehr Kanzleien, die Abmahnungen im Bereich des File-Sharing aussprechen, beantragen einstweilige Verfügungen, sofern Unterlassungserklärungen nicht abgegeben wurden.

Erst vor kurzem erfuhren wir von einer einstweiligen Verfügung in Frankfurt am Main.
Auch ©-Law GbR, bestehend aus den Kollegen Schulenberg und Schenck, geht diesen Weg. Daher sind Ratschläge, Abmahnungen zu ignorieren, noch risikobehafteter als zuvor.

Uns liegt aktuell eine einstweilige Verfügung des Landgerichts Berlin für die SAVOY FILM GmbH vor. Der Streitwert beträgt 20.000,00 EUR. Dieser Streitwert löst eine Verfahrensgebühr von netto 964,40 EUR aus. Vor dem Landgericht besteht auch Anwaltszwang in Eilverfahren. Und in einem Gerichtsverfahren sind Anwälten Pauschalvereinbarungen, die vorprozessual üblich sind, untersagt!!

Sollte man Beklagter eines solchen Verfahrens sein, bitte einen Anwalt aufsuchen. Ignoriert man die Verfügung, wird es passieren, dass die Gegenseite eine Abschlusserklärung einfordert. Diese Erklärung besagt, dass man die EV als endgültige Entscheidung akzeptiert. Fordert die Gegenseite die Abschlusserklärung, löst dies eine weitere Gebühr aus, da sie Teil des Hauptsacheverfahrens ist.

 

Also nochmals: unbedingt einen Anwalt konsultieren. Gerne helfen wir Ihnen weiter. Sie finden uns unter www.ra-juedemann.de.

Ihr Rechtsanwalt Kai Jüdemann
Welserstraße 10-12
10777 Berlin