Abmahnung wegen Lizenzverstoßes

Abmahnung wegen Lizenzverstoßes
24.06.2014179 Mal gelesen
Abmahnung erhalten? Wir können Ihnen sehr gut helfen! Rufen Sie uns an oder schicken Sie uns eine Email: info@rechtsanwalt-schaefer-muenchen.de.

Haben Sie eine Abmahnung erhalten, weil Sie doch nicht Lizenzinhaber geworden sind?


Wussten Sie nicht, dass das Lichtbild oder Lichtbildwerk, dass Sie downgeloadet haben, lizenziert war?


Das passiert sehr häufig.


Viele Internetuser bemerken nicht, dass sie ein lizenziertes Lichtbild oder Lichtbildwerk vermeintlich kostenlos downgeloadet haben und somit illegal erworben haben, weil sie nicht Lizenzinhaber geworden sind.


Wie wird man Lizenzinhaber?


Grundsätzlich ist Lizenzinhaber, auch eines Fotos auf Facebook oder den sonstigen sozialen Medien, immer der Fotograf, in dem Moment, in dem er den Fotoapparat betätigt hat.


Wie werden Rechte zur Nutzung eingeräumt?


Per Vertrag.


Checkliste der wichtigsten Punkte einer Rechteklausel:


  1. Ausschließliches / Nicht-Auschließliches-Recht

  2. Räumlich beschränktes / Räumlich unbeschränktes Recht

  3. Zeitlich beschränktes / Zeitlich unbeschränktes Recht

  4. Inhaltlich beschränktes (eine Nutzungsart z.B. nur Print) / Inhaltlich unbeschränktes Recht (alle Nutzungsarten, Print, Offline, Online, Hörbuch, Sendung, Aufführung usw.)

  5. Bearbeitung erlaubt / Bearbeitung nicht erlaubt

  6. Übertragbarkeit des Rechts auf Dritte erlaubt / nicht erlaubt


All diese Punkte regeln den Erwerb des Rechtes an der Nutzung und dem damit verbundenen Umfang der Nutzung. Alles was nicht geregelt ist, bleibt beim ursprünglichen Rechteinhaber.


Lassen Sie sich also bei Bedarf von einem fachkundigen Anwalt für Urheberrecht helfen. Auch im Falle einer Abmahnung wegen des Verstoßes gegen die geltenden Lizenzen, kann man Ihnen durchaus gut helfen.


Rufen Sie uns an oder schicken Sie uns eine E-Mail: info@rechtsanwalt-schaefer-muenchen.de.


Wir können Ihnen helfen! Es lohnt sich!




Georg Schäfer

Rechtsanwalt