Abmahnung durch Volkswagen AG (Kanzlei Remmen Rechtsanwälte)

Abmahnung durch Volkswagen AG (Kanzlei Remmen Rechtsanwälte)
24.06.2014723 Mal gelesen
Markenrechtliche Abmahnungen sind, genau wie jene aus dem wettbewerbsrechtlichen Bereich, stets eine unangenehme Angelegenheit und sollten daher stets sofort und rechtlich sicher erledigt werden. Gerne können Sie uns dafür kostenlos anrufen.

Derzeit versendet die Volkswagen AG markenrechtliche Abmahnungen über die Kanzlei Remmen Rechtsanwälte. Es wird eine Unterlassungserklärung sowie die Zahlung von Anwaltskosten für die ausgesprochene Abmahnung. Grundsätzlich raten wir dazu, sich zunächst ein wenig mit den Hintergrunden der markenrechtlichen Abmahnung vertraut zu machen, um sodann rechtlich sicher darauf zu reagieren.

Markenrechtliche Abmahnung?

Grundsätzlich kann jeder in Deutschland und in Europa sein eigenes Kennzeichen als Marke für bestimmte Waren- und Dienstleistungsklassen eintragen. Dies geschieht beim deutschen DPMA oder beim europäischem HABM gegen eine Gebühr. Sollte der Markenschutz etabliert sein, kann gegen Dritte vorgegangen werden, die diese Markenrechte verletzen, indem sie das Kennzeichen für eigene Zwecke in unbefugterweise nutzen.

In den uns bekannten Abmahnungen ging es um die Marken von Volkswagen AG namens "VW", "VW im Kreis" und "Volkswagen". Diese Kennzeichen dürfen nicht ohne weiteres von Dritten einfach für den Internethandel oder in Produktbeschreibungen genutzt werden. Für die Volkswagen AG, die derzeit solche Schreiben über die Kanzlei Remmen Rechtsanwälte verschickt, ist es besonders im Internet einfach, diese Markenrechtsverstöße zu recherchieren.

Abmahnung von Kanzlei Remmen Rechtsanwälte erhalten?

Wer also ein solches Schreiben von Volkswagen AG wegen angeblicher markenrechtlicher Verstöße erhalten hat, sollte rechtlich sicher darauf reagieren. Dazu gehört, dass man die Unterlassungserklärung nicht in der von der Kanzlei Remmen Rechtsanwälten verschickten Form zurückschickt, sondern diese modifiziert, da sonst die Bindungswirkung zu weit sein kann. Im Falle eines erneuten Markenrechtsverstoßes werden dann häufig Vertragsstrafen fällig. Weiterhin sollte ein Anwalt überprüfen, ob die Markenrechtsverletzung tatsächlich vorliegt und ob die geforderten Kosten der Höhe nach angemessen sind.

Unsere Kanzlei berät Sie über 0800 / 100 41 04 oder unter www.recht-freundlich.de im Live-Chat kostenlos im Rahmen einer unverbindlichen Erstberatung. Wir haben mit über 6000 Abmahnungen zu tun gehabt und kennen daher die rechtliche Vorgehensweise.