Abmahnung von Wilfried Jaenecke für Eboxu UG und Christoph Dittrich für Werfo Ltd.

Abmahnung von Wilfried Jaenecke für Eboxu UG und Christoph Dittrich für Werfo Ltd.
22.06.2014322 Mal gelesen
Wettbewerbsrechtliche Abmahnungen sind aufgrund ihrer hohen Streitwerte immer mit hohen Kosten für den Betroffenen verbunden. Lassen Sie sich anwaltlich beraten, um schnellstmöglich und rechtlich sicher auf die Abmahnung zu antworten!

Es war nicht anders zu erwarten: kaum ist das Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrichtlinie in Kraft getreten (am 13.06.2014), schon erreichen unsere Mandanten die ersten Abmahnungen wettbewerbsrechtlicher Art. Christoph Dittrich mahnt für Werfo Ltd. und Wilfried Jaenecke für Eboxu UG wegen Nichtumsetzung der Verbraucherrechterichtlinie ab. Es geht um angeblich wettbewerbswidriges Verhalten, weil scheinbar die Informationspflichten zur neuen Widerrufsbelehrung ungenügend sind. Durch das Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie, das am 13.06.2014 in Kraft trat, haben sich einige Gegebenheiten rund um die durch das BGB vorgesehene Widerrufsbelehrung ergeben. Wer derzeit noch die alten Rechtstexte verwendet, kann wettbewerbsrechtlich abgemahnt werden.

Kostenlose Ersteinschätzung!

Sollten Sie eine solche Abmahnung erhalten haben, raten wir dazu, sich nicht von den hohen Streitwerten abschrecken zu lassen. Unterzeichnen Sie bitte nicht ohne anwaltliche Beratung die Unterlassungserklärung - hier müssen zunächst Modifikationen vorgenommen werden, sonst verpflichten Sie sich zu weit und im schlimmsten Fall ist bei erneutem Wettbewerbsverstoß eine hohe Vertragsstrafe fällig. Weiter sollte der Zahlungsaufforderung nicht blind nachgekommen werden, denn die Höhe der Forderung sollte auf Angemessenheit und Rechtmäßigkeit geprüft werden.

Gerne können Sie uns wegen einer Abmahnung von der Eboxu UG (durch Rechtsanwalt Wilfried Jaenecke) oder der Werfo Ltd. (durch Rechtsanwalt Christoph Dittrich) direkt unter 0800 / 100 41 04 anrufen und sich Informationen einholen.