Abmahnung durch Waldorf Frommer – „Ich sehe den Mann deiner Träume“

Abmahnung durch Waldorf Frommer – „Ich sehe den Mann deiner Träume“
19.06.2014323 Mal gelesen
Die Tele München Fernseh GmbH + Co. Produktionsgesellschaft lässt durch die Münchner Kanzlei Waldorf Frommer vermeintliche Urheberrechtsverletzungen an dem Film „Ich sehe den Mann deiner Träume“ abmahnen.

Den Betroffenen wird in dem Schreiben der Kanzlei Waldorf Frommer (http://www.wvr-law.de/filesharing-abmahnung-waldorf-frommer) zur Last gelegt, die Tragikomödie "Ich sehe den Mann deiner Träume" auf einem Peer-to-Peer Netzwerk anderen Nutzern zum Download angeboten und somit öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Aufgrund einer derartig begangenen Urheberrechtverletzung an dem Film "Ich sehe den Mann deiner Träume" werden die Betroffenen aufgefordert wie bei Filesharing-Abmahnungen üblich, eine Unterlassungserklärung abzugeben, Schadensersatz zu zahlen sowie die angefallenen Anwaltskosten zu erstatten. Gegen die Zahlung eines Abgeltungsbetrags in Höhe von 815,00 Euro sehe die abmahnende Partei die Angelegenheit als erledigt an.

Warum habe ich eine Abmahnung von Waldorf Frommer erhalten?

Regelmäßig können sich die abgemahnten Anschlussinhaber den Vorwurf des illegalen Filesharing nicht erklären, jedoch ist bei Online-Tauschbörsen zu beachten, dass durch das Herunterladen von Dateien auf derartigen Seiten gleichzeitig bereits auf dem eigenen Rechner befindliche Inhalte automatisch anderen Nutzern zur Verfügung gestellt werden. Dieses zur Verfügung stellen ist jedoch ein urheberrechtlich geschütztes Recht des Urhebers bzw. des Rechteinhabers und stellt daher, soweit dies ohne Einwilligung erfolgte, bereits eine Urheberrechtsverletzung dar.

Hafte ich in jedem Fall für die begangene Urheberrechtsverletzung?

Grundsätzlich kann  der Anschlussinhaber als Täter oder als sogenannter Störer haften. Zwar gibt es keine pauschale Haftung des Anschlussinhabers. Jedoch besteht dann die Vermutung der persönlichen Veranlassung  der Urheberrechtsverletzung, wenn der Anschlussinhaber allein den Internetanschluss nutzt. Besteht dagegen die ernsthafte Möglichkeit, das ein andere die Urheberechtsverletzung an dem Film "Ich sehe den Mann deiner Träume" hat, ist eine derartige Vermutung nicht mehr gegeben. Eine ernsthafte Möglichkeit besteht regelmäßig bereits dann, wenn Dritte wie Familienangehörige oder Lebensgefährten den Internetanschluss gleichermaßen eigenverantwortlich nutzen.

Zwar könnte der Abgemahnte gegebenenfalls dann noch als sogenannter Störer in Anspruch genommen werden. Jedoch ist ein Störer regelmäßig nicht schadensersatzpflichtig. Durch eine Sicherung des Internetanschlusses und ein ausgesprochenes Verbot von illegalen Filesharing gegenüber dem Partner, Untermieter oder den minderjährigen Kindern kann dann sogar auch die Störerhaftung ausgeschlossen werden.

Wie reagiere ich am besten auf eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer?

Bleiben Sie unbedingt ruhig und vermeiden Sie voreilige Handlungen wie Zahlung des geforderten Betrages, Abgabe der vorformulierten Unterlassungserklärung oder Kontaktaufnahme mit der Gegenseite. Suchen Sie einen fachkundigen Rechtsanwalt auf, der Ihnen dann mögliche Verteidigungsmöglichkeiten aufzeigen kann. Vorschnelle Handlungen nehmen gegebenenfalls nur die Basis der Verteidigung.

Unter Umständen kann zwar die Abgabe einer Unterlassungserklärung ratsam sein, jedoch ist die vorformulierte Unterlassungserklärung meist zu weitgehend und damit für Sie nachteilig.

Wurden auch Sie Adressat einer Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der Tele München Fernseh GmbH Co. Produktionsgesellschaft wegen einer Urheberrechtsverletzung an dem Film "Ich sehe den Mann deiner Träume"können Sie uns gerne in einem Ernstgespräch Ihren Fall schildern, um so eine anwaltliche Ersteinschätzung zu erhalten. Wir sind 7-Tage die Woche für Sie erreichbar unter der Telefonnummer: 030965 35 853.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Team von abmahnhelfer.de!