Abmahnung wg Urheberrechtsverletzung d. Daniel Sebastian, Waldorf Frommer, Sasse&Partner, Schulenberg&Schenk, .rka, Kornmeier pp.,r C-Law, FAREDS u.a

Abmahnung wg Urheberrechtsverletzung d.  Daniel Sebastian, Waldorf Frommer, Sasse&Partner, Schulenberg&Schenk, .rka, Kornmeier pp.,r C-Law, FAREDS u.a
12.06.2014384 Mal gelesen
Nach wie vor versendet eine Anzahl spezialisierter Anwaltskanzleien urheberrechtliche Abmahnungen. In den Abmahnungen wird dem Adressaten zur Last gelegt, auf einer Internettauschbörse Musiktitel oder Videos zum Herunterladen angeboten und dadurch Urheberrechtsverletzungen begangen zu haben.

Zu den Kanzleien, die solche Abmahnungen versandt haben, zählen beispielsweise:

Rechtsanwalt Daniel Sebastian (u.a. im Auftrag der DigiRights Administration GmbH),

Waldorf Frommer (u.a.im Auftrag der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH)

Sasse & Partner Rechtsanwälte u.a. im Auftrag der Splendid Film GmbH,der WVG Medien GmbH und der Senator Film Verleih GmbH,

Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte u.a. im Auftrag der Beate Uhse Licensing B.V., der Fraserside Holdings Limited und der KSM GmbH,  

.rka Rechtsanwälte u.a. im Auftrag der Koch Media GmbH,

Kornmeier & Partner Rechtsanwälte im Auftrag der Embassy of Music GmbH und der GSDR GmbH,

C-Law GbR Rechtsanwälte u.a. im Auftrag der G&G Media Foto-Film GmbH und der Wolfgang Embacher Filmproduktion,

FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH u.a. im Auftrag der Two Guns Distribution LLC und der Track by Track Records UG und

NIMROD Rechtsanwälte u.a. im Auftrag der rondomedia Marketing & Vertriebs GmbH.

Dem Abgemahnten gegenüber werden Zahlungsansprüche und Unterlassungsansprüche geltend gemacht, das heißt konkret, dass er Schadensersatz und Aufwendungsersatz zahlen und eine Unterlassungserklärung abgeben soll.

Jetzt gilt es einen kühlen Kopf zu bewahren und sich nicht von den gestellten Forderungen beeindrucken zu lassen! Allerdings sollten Sie den Ablauf der gesetzten Frist nicht "aussitzen", denn hierdurch könnte sich die abmahnende Kanzlei möglicherweise veranlasst sehen, eine einstweilige Verfügung bei Gericht zu beantragen. Dies sollte unbedingt vermieden werden, da hier von den Gerichten erhebliche Streitwerte zugrunde gelegt werden.

Mithilfe eines fachkundigen Rechtsanwalts, der Erfahrung auf dem Spezialgebiet Urheberrecht und Abmahnungen hat, ist es möglich, die Forderungen abzuwehren oder wenigstens zu minimieren. Denn die von den Kanzleien geforderten Ansprüche bestehen nicht immer zwangsläufig und werden auch nicht immer zu Recht geltend gemacht.

Sie sollten auch nicht, um Geld zu sparen, eine vorgefertigte Unterlassungserklärung aus dem Internet verwenden. Dieser gut gemeinte Rat kann am Ende nach hinten losgehen! Denn oft sind solche vorgefertigten Unterlassungserklärungen nicht von einem Rechtsanwalt, sondern von juristischen Laien entworfen. Sie können Risiken bergen und am Ende teuer werden als die Erstellung einer modifizierten Unterlassungserklärung durch einen kompetenten Rechtsanwalt.

Kontaktieren Sie uns gerne für ein kostenloses Erstgespräch an. Zu günstigen Pauschalpreisen übernehmen wir für Sie deutschlandweit das komplette außergerichtliche Verfahren.

Ihr 

Lars Hämmerling

-Rechtsanwalt-

Weitere Informationen erhalten Sie unter: 

www.abmahnsoforthilfe.de