Abmahnung d. Waldorf Frommer i.A.d. Warner Bros.: Gravity, Der Hobbit: Smaugs Einöde, Zweiohrkücken/ Twentieth Century Fox: Rio 2-Dschungelfieber

Abmahnung d. Waldorf Frommer i.A.d. Warner Bros.: Gravity, Der Hobbit: Smaugs Einöde, Zweiohrkücken/  Twentieth Century Fox: Rio 2-Dschungelfieber
06.06.2014522 Mal gelesen
Die Münchener Anwaltskanzlei Waldorf Frommer ist unter anderem bekannt dafür, dass sie für ihre Auftraggeber urheberrechtliche Abmahnungen versendet. Die Kanzlei behauptet in den Abmahnungen, dass der Abgemahnte durch illegales „Filesharing“ Urheberrechtsverletzungen begangen habe.

Das heißt, dass der Abgemahnte angeblich auf einer Internettauschbörse anderen Tauschbörsennutzern Dateien kostenlos zum Herunterladen angeboten haben soll. Beispielsweise soll es sich um folgende Filme gehandelt haben:

"Gravity"(i.A.d. Warner Bros. Entertainment GmbH)

"Der Hobbit: Smaugs Einöde" (i.A.d. Warner Bros. Entertainment GmbH)

"Zweiohrkücken" (i.A.d. Warner Bros. Entertainment GmbH)

"Rio 2 - Dschungelfieber" (i.A.d. Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH).

Der Film "Gravity" aus dem Jahr 2013 ist ein mit 7 Oscars prämierter Science-Fiction-Thriller, in dem die Astronauten im Weltall um ihr Überleben kämpfen. In dem 3-D-Kinofilm sind die Schauspieler Sandra Bullock, George Clooney und Ed Harris in den Hauptrollen zu sehen.

In dem Fantasy- Film "Der Hobbit: Smaugs Einöde", in dem Peter Jackson Regie geführt hat, geht es um die Geschehnisse vor der Trilogie "Herr der Ringe".  

Bei dem 3-D-Animationsfilm "Rio 2 -Dschungelfieber" handelt es sich um die Fortsetzung des erfolgreichen ersten Teils "Rio".

Der deutsche Film "Zweiohrkücken" aus dem Jahre 2009 mit Til Schweiger, Nora Tschirner und Matthias Schweighöfer in den Hauptrollen ist eine Liebesgeschichte mit Verwicklungen, in der Til Schweiger selbst Regie geführt hat.

In den Abmahnungen der Waldorf Frommer Rechtsanwälte werden Zahlungsansprüche und Unterlassungsansprüche geltend gemacht, das heißt konkret, dass der Abgemahnte Schadensersatz und Aufwendungsersatz in Höhe von insgesamt 815,00€ zahlen und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben soll.

Wichtig: Gerade jetzt ist es entscheidend, die Nerven zu bewahren und nicht überstürzt zu handeln. Bitte kommen Sie den Forderungen nicht voreilig und ohne jegliche rechtliche Überprüfung durch einen Rechtsanwalt nach. Denn es kann vorkommen, dass die behaupteten Ansprüche gegen Sie gar nicht bestehen und zu Unrecht geltend gemacht werden.

Abmahnungen sind eine spezielle Rechtsmaterie, daher ist es ratsam sich auch an einen auf Abmahnungen spezialisierten Rechtsanwalt zu wenden. Dieser kann Ihnen dabei helfen, die gegen Sie geltend gemachten Geldbeträge, die häufig zu hoch bemessen sind, zu senken. Auch kann er eine modifizierte Unterlassungserklärung für Sie anfertigen, die die Gegebenheiten Ihres Einzelfalls berücksichtigt und einbezieht.

Zwar finden sich im Internet auch kostenlose Unterlassungserklärungen, diese sind jedoch häufig von juristischen Laien entworfen und können Risiken bergen, die auf den ersten Blick nicht zu überschauen sind. Daher sollten Sie nicht am falschen Ende sparen, sondern sich mit Ihrer Abmahnung gleich an einen fachkundigen Anwalt wenden.

Wir stehen Ihnen mit unserer Erfahrung gerne zur Verfügung. In einem kostenlosen Erstgespräch erläutern wir Ihnen Kosten und Risiken der Verteidigung gegen eine Abmahnung.

Ihr 

Lars Hämmerling

-Rechtsanwalt-

Weitere Informationen erhalten Sie unter: 

www.abmahnsoforthilfe.de