Debcon Inkasso? Wir helfen weiter!

Debcon Inkasso? Wir helfen weiter!
27.05.2014348 Mal gelesen
Die Debcon GmbH, Steinstraße 4, 58452 Witten agiert für verschiedene Anwaltskanzleien als Inkassobüro. Auch für die nunmehr in Zusammenhang mit Redtube in Verruf geratene Kanzlei Urmann und Collegen war Debcon schon tätig.

Mit den Inkassoschreiben werden angebliche Lizenzentschädigungsansprüche aus Urheberrechtsverletzungen geltend gemacht. Lassen Sie sich von solchen Schreiben nicht beängstigen. Aus anwaltlicher Sicht lässt sich gut gegen die Forderungen vorgehen. Wenn zu Unrecht Geldforderungen eingetrieben werden sollen, gibt es auch die Möglichkeit, eine negative Feststellungsklage einzureichen. Gegenwehr kann also durchaus angezeigt sein.

Auch sollte wegen des angedrohten SCHUFA-Eintrages gegen Debcon vorgegangen werden. Sie können über uns einen Auskunftsanspruch nach § 34 BDSG gegenüber der SCHUFA geltend machen und in Erfahrung bringen, was über Sie bei der SCHUFA eingetragen ist. Bei falschen Angaben gibt es einen Berichtigungsanspruch, bei einigen Angaben auch einen Löschungsanspruch.

Wird eine Forderung bestritten, so ist die Androhung eines SCHUFA-Eintrags rechtswidrig. Betroffene können sich hiergegen gerichtlich zur Wehr setzen . Die dazugehörige Rechtsnormen sind die analoge Anwendung der §§ 1004 Abs. 1, 823 Abs. 1 BGB (Bericht der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt zu: AG Halle, Beschluss vom 09.12.2009, Az. 105 C 4636/09). Mit Beschluss vom 13.01.2010 entschied auch das AG Leipzig (Az. 118 C 10105/09) im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahren gegen die Androhung eines unberechtigten SCHUFA-Eintrags. Wörtlich heißt es in der Leipziger Entscheidung:

"Fraglich ist es bereits, ob eine Datenübermittlung an die Schufa Holding AG oder andere Wirtschaftsinformationsdienste vor einer rechtskräftigen Entscheidung über die streit­gegen­ständliche Forderung rechtmäßig ist, wenn der Betroffene Einwendungen geltend macht, die nicht offensichtlich unbegründet sind, und der Betroffene nicht bereits in der Vergangenheit unberechtigt die Zahlung verweigert oder unberechtigte Einwendungen geltend gemacht hat."

Also: Wehren Sie sich gegen Debcon und gehen Sie aktiv gegen Forderungen und unberechtigte SCHUFA-Einträge vor.

Weitere Informationen zu Inkassoschreiben von Debcon:

http://www.recht-freundlich.de/debcon-inkasso-schreiben