Abmahnung durch Daniel Sebastian i.A.d.Digi Rights Administration GmbH – „IBIZA CLASSICS“

Abmahnung durch Daniel Sebastian i.A.d.Digi Rights Administration GmbH – „IBIZA CLASSICS“
22.05.2014281 Mal gelesen
Zur Zeit mahnt der Rechtsanwalt Daniel Sebastian für die Digi Rights Administration GmbH Anschlussinhaber wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzung an dem Musikalbum „IBIZA CLASSICS“ ab.

Das Musikalbum soll mittels einer Online-Tauschbörse anderen Nutzern zum Download angeboten und so unerlaubt öffentlich zugänglich gemacht worden sein.

Der Berliner Rechtsanwalt Daniel Sebastian fordert deshalb den Abgemahnten auf eine strafbewehrte Unterlassungserklärung innerhalb einer knapp bemessenen Frist abzugeben und einen pauschalen Vergleichsbetrag in Höhe von 2.400,00 Euro zu zahlen.

Wie reagiere ich auf die Abmahnung von Daniel Sebastian?

Wenn auch Sie eine Abmahnung des Rechtsanwalts Daniel Sebastian erhalten haben, bewahren Sie Ruhe.

Es ist jedoch keine Lösung, wenn Sie die von der Gegenseite gesetzte Frist fruchtlos verstreichen lassen. Wenn Sie dies tun, setzen Sie sich der Gefahr aus, dass ein einstweiliges Verfügungsverfahren gegen Sie erwirkt wird.

Wir empfehlen Ihnen einen im Internet- und Urheberrecht spezialisierten Rechtsanwalt aufzusuchen. Dieser kann Ihnen Auskunft über die bestehenden Verteidigungsmöglichkeiten geben und für Sie die Rechtmäßigkeit der geltend gemachten Ansprüche prüfen. Es könnte sein, dass die Forderung überzogen ist. Das könnte dazu führen, dass nur ein geringerer Betrag fällig wird als zunächst gefordert.

Des Weiteren sollten Sie davon absehen die vorformulierte Unterlassungserklärung abzugeben. Diese ist in der Regel zu weitgehend und kann Klauseln enthalten, die Sie unnötig benachteiligen. Teilweise wird eine zeitliche Geltung von über 30 Jahren in der beigefügten Unterlassungserklärung festgelegt. Um diese nachteiligen Regelungen zu vermeiden, sollten Sie eine modifizierte Unterlassungserklärung von einem fachkundigen Rechtsanwalt abfassen lassen.

Lohnt es sich gegen die erhaltene Abmahnung zu verteidigen?

Ein Vorgehen gegen die erhaltene Abmahnung lohnt sich in vielen Fällen.

Häufig unterlaufen bei der Ermittlung der IP-Adresse Fehler. Hier könnte ein möglicher Ansatzpunkt liegen, sofern Sie sich sicher sind, dass Sie die in Frage stehende Urheberrechtsverletzung nicht begangen haben. Im gerichtlichen Verfahren trägt nämlich der Rechteinhaber die Beweislast, dass die Zuordnung der IP-Adresse zum Anschlussinhaber korrekt war.

Des Weiteren kann es sein, dass Sie selbst nicht oder zumindest nicht vollumfänglich haften. Grundsätzlich wird zwischen der Täter- und der Störerhaftung unterschieden. Während der Täter voll haftet, muss der Störer keinen Schadensersatz leisten. Die Frage der Haftung kann nicht pauschal beantwortet werden, sondern muss stets gesondert festgestellt werden.

Falls auch Sie eine Abmahnung von Daniel Sebastian im Namen der Digi Rights Administration GmbH wegen mutmaßlicher Urheberrechtsverletzung an dem Album "IBIZA CLASSICS" erhalten haben, rufen Sie uns für ein kostenloses Erstgespräch unter der Telefonnummer: 030 96535-855 an. Wir werden Ihnen eine erste anwaltliche Einschätzung geben und Ihnen ein unverbindliches Angebot unterbreiten. 

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Abmahnhelfer.de Team!