Abmahnung durch Waldorf Frommer – „Die Bestimmung – Divergent“

Abmahnung durch Waldorf Frommer – „Die Bestimmung – Divergent“
21.05.2014304 Mal gelesen
Im Auftrag der Tele Münchner Fernseh GmbH + Co. Produktionsgesellschaft mahnt die Münchner Kanzlei Waldorf Frommer Anschlussinhaber wegen Urheberrechtsverletzungen ab.

So erreichten nun betroffene Anschlussinhaber Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer, in denen ihnen zur Last gelegt wird den us- amerikanischen Film "Die Bestimmung - Divergent" widerrechtlich auf eine Online-Tauschbörse über den eigenen Internetanschluss anderen Nutzern der Tauschbörse zum Download bereitgestellt zu haben und damit den FIlm unerlaubt öffentlich zugänglich gemacht zu haben

Was wird von Waldorf Frommer gefordert?

Die Kanzlei Waldorf Frommer macht in dem Schreiben Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche geltend, welche ihrer Mandantschaft auf Grund des illegalen Filesharings entstanden seien. Der Betroffene wird daher von der Kanzlei Waldorf Frommer aufgefordert eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben sowie einen Schadensersatz zu zahlen und auch die angefallenen Anwaltskosten zu erstatten. Gleichermaßen wird dem Abgemahnten angeboten gegen die Zahlung eines Vergleichsangebotes in Höhe von 815,00 Euro die Angelegenheit als erledigt anzusehen.

Wie sollte ich im Falle einer Abmahnung von Waldorf Frommer reagieren?

Sie sollten einen im Urheber- und Internetrecht spezialisierten Rechtsanwalt mit der Überprüfung der geltend gemachten Ansprüche der Gegenseite beauftragen. Möglicherweise ist der geforderte Betrag überhöht. Außerdem sollten Sie die beigefügte Unterlassungserklärung nicht ohne vorherige rechtliche Prüfung unterschreiben. In der Regel sind die vorformulierten Unterlassungserklärungen viel zu weitgehend: sie binden den Erklärenden an einen Zeitraum von 30 Jahren oder setzen viel zu hohe Vertragsstrafen fest im Falle einer Zuwiderhandlung. Um diese Nachteile zu verhindern, sollten Sie die Unterlassungserklärung von einem Rechtsanwalt modifizieren lassen. So kann die zeitliche Geltung der Abmahnung beschränkt werden oder Sie können eine angemessene Vertragsstrafe vereinbaren. Gerne helfen wir Ihnen bei der Abfassung einer solchen modifizierten Unterlassungserklärung.

Haftung für Mitbewohner, Untermieter oder Lebenspartner?

Auch, wenn nachweisbar ist bzw. die ernsthafte Möglichkeit besteht, dass der Anschlussinhaber nicht als Täter der verübten Urheberrechtsverletzung in Frage kommt, verbleibt eine mögliche Haftung als Störer. Voraussetzung hierfür ist, dass dem Anschlussinhaber zumutbar war, das illegale Filesharing des Mitbewohners bzw. Lebenspartners zu verhindern. Dies ist jedoch sehr fraglich und wird von den Gerichten unterschiedlich beurteilt. Im Fall der Untermiete wurde bereits entschieden, dass den Hauptmieter gegenüber seinen Untermietern keine anlasslosen Prüfungs- und Belehrunspflichten treffen.

In jedem Fall lohnt sich die Überprüfung des Einzelfalles, da insbesondere bezüglich der Haftung der Einzelfall entscheidend ist.

Gerne können Sie uns unter der Telefonnummer: 030 96535-855 in einem Erstgespräch uns Ihren Fall schildern, um eine erste anwaltliche Einschätzung zu erhalten. Danach unterbreiten wir Ihnen gerne ein unverbindliches Angebot. Gerne können Sie auch das auf der Webseite www.abmahnhelfer.de vorhandene Kontaktformular ausfüllen.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Team von abmahnhelfer.de!