Abmahnung wegen cuenava.tv / Popcorn Time (Streaming)

Abmahnung wegen cuenava.tv / Popcorn Time (Streaming)
16.05.20141143 Mal gelesen
Vorsicht, wenn Sie Streamingdienste nutzen, die tatsächlich keine sind, sondern eher dem Modell "Torrent" ähneln. Bei cuenava.tv und Popcorn Time verhält es sich so, dass SIE zwar "nur" streamen, gleichzeitig aber doch Uploader sind!

Derzeit besteht erhöhte Abmahngefahr wegen Streamings mittels Diensten wie cuenava.tv und Popcorn Time. Grundsätzlich hat es bisher noch keine Abmahnungen im großen Stil bezüglich des Streamings gegeben, allerdings unterscheiden sich die genannten Dienste erheblich von Videoportalen wie youtube.com oder kinox.to. Wer also eine Abmahnung von Waldorf Frommer oder ähnlichen Kanzleien erhalten hat, sollte sich schnellstmöglich mit einem Anwalt für IT-Recht/Urheberrecht in Verbindung setzen.

Streaming und Torrent in einem!

Bei cuenava.tv und Popcorn Time handelt es sich vordergründig um normale Videoportale, allerdings verhält es sich so, dass der Zuschauer des Streams gleichzeitig auch uploaded - im Prinzip also wie bei Torrent! Das bedeutet allerdings, dass der Nutzer dieser Dienste eine Urheberrechtsverletzung (öffentliche Zugänglichmachung) begeht, die abmahnfähig ist!

HIER erhalten Sie noch mehr Informationen: http://www.recht-freundlich.de/abmahnung-wegen-cuenava-tv-oder-popcorn-time-streaming

Waldorf Frommer Abmahnung?

Wer eine Abmahnung von Waldorf Frommer erhalten hat, ohne Torrent genutzt zu haben, sollte sich also fragen, ob er vielleicht einen der genannten "streaming"-Dienste genutzt hat. Falls nicht, handelt es sich um eine unberechtigte Abmahnung, gegen die man sich wehren sollte. Falls doch, muss unbedingt der Schaden so gering wie möglich gehalten werden - dies geschieht aber nicht dadurch, dass man eine Abmahnung einfach ignoriert oder einfach Zahlung leistet. Gerne können Sie uns kostenlos anrufen, um sich wegen cuenava.tv und Popcorn Time oder sonstigen Abmahnproblemen zu informieren!