Urheberrechtliche Abmahnungen durch NIMROD, Sasse & Partner, Schutt Waetke, Waldorf Frommer, C-Law, FAREDS, Schulenberg & Schenk

Urheberrechtliche Abmahnungen durch NIMROD, Sasse & Partner, Schutt Waetke, Waldorf Frommer, C-Law, FAREDS, Schulenberg & Schenk
15.05.2014247 Mal gelesen
Achtung: Es werden von Rechtsanwaltkanzleien jede Menge Abmahnungen verschickt. Der Adressat der Abmahnung soll angeblich geschützte Werke auf einer Internettauschbörse angeboten haben und dadurch eine Urheberrechtsverletzung begangen haben.

Nun soll er Schadensersatz und Rechtsanwaltskosten (auch Aufwendungsersatz genannt) zahlen und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben. Aktiv im Versenden solcher Abmahnungen waren beispielsweise folgende Kanzleien:

NIMROD Rechtsanwälte u.a. im Auftrag der rondomedia Marketing & Vertriebs GmbH,

Sasse & Partner Rechtsanwälte u.a. im Auftrag der Senator Film Verleih GmbH, der WVG Medien GmbH und der Splendid Film GmbH,

Schutt, Waetke Rechtsanwälte u.a. im Auftrag der Tobis Film GmbH & Co.KG,

Waldorf Frommer Rechtsanwälte u.a. im Auftrag der Tele München Fernseh GmbH Co Produktionsgesellschaft, der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH, der Majestic Filmverleih GmbH, der Sony Music Entertainment Germany GmbH und der Warner Bros. Entertainment GmbH,

C-Law GbR Rechtsanwälte u.a. im Auftrag der G&G Media Foto-Film GmbH und der Wolfgang Embacher Filmproduktion,

FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH u.a. im Auftrag der Track by Track Records UG und der Two Guns Distribution LLC und

Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte u.a. im Auftrag der Fraserside Holdings Limited, der Beate Uhse Licensing B.V. und der KSM GmbH.  

Nach dem Erhalt einer Abmahnung stellen sich für den Abgemahnten in der Regel mehrere Fragen wie z.B: Was wird mir angelastet? Was ist eine strafbewehrte Unterlassungserklärung und soll ich eine solche unterschreiben? Soll ich den Betrag einfach bezahlen? Ist die Frist wichtig?

Aber der Reihe nach:

1. Dem Abgemahnten wird angelastet, angeblich Dateien wie Musik, Videos oder Computerspiele auf sogenannten Filesharing-Plattformen kostenlos anderen Nutzern zur Verfügung gestellt und dadurch die Urheberrechte des Auftraggebers der Kanzlei verletzt zu haben.

2. Eine strafbewehrte Unterlassungserklärung ist eine Erklärung, zu deren Abgabe der Abgemahnte aufgefordert wird, um nach einer unerlaubten Rechtshandlung die Wiederholungsgefahr auszuräumen. In der Erklärung verpflichtet sich der Abgemahnte zukünftig die unerlaubte Handlung zu unterlassen und bei Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe zu zahlen. Nicht besonders zu empfehlen sind vorformulierte Unterlassungserklärungen, wie sie beispielsweise kostenlos im Internet zu finden sind. Diese sind häufig von juristischen Laien erstellt, zu weit gefasst und daher nachteilig für den Abgemahnten. Hier sind Sie mit einer von einem auf Abmahnungen spezialisierten Rechtsanwalt erstellten sogenannten "modifizierten Unterlassungserklärung" besser beraten. Diese ist auf Ihren Einzelfall angepasst und so eng wie möglich, jedoch so weit wie nötig gefasst.

3. Der geforderte Betrag sollte nicht vorbehaltslos und ohne jede Prüfung gezahlt werden! Zunächst sollte durch einen Rechtsanwalt geprüft werden, ob die Rechtsverletzung überhaupt begangen wurde und die gegen Sie gerichtete Forderung rechtens ist. Denn dies ist nicht immer der Fall.

4. Die für die Abgabe der Unterlassungserklärung gesetzte Frist ist wichtig und sollte beachtet werden. Bei Nichtreaktion auf die Abmahnung kann die Gefahr bestehen, dass die jeweilige Kanzlei bei Gericht eine einstweilige Verfügung beantragt. Dort werden in der Regel relativ hohe Streitwerte zugrunde gelegt. Dieses Risiko sollten Sie nicht eingehen!

Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf. Im Rahmen eines kostenlosen Erstgesprächs informieren wir Sie über die Kosten und Risiken einer möglichen Verteidigung gegen die Abmahnung.

 

Ihr 

Lars Hämmerling

-Rechtsanwalt-

Weitere Informationen erhalten Sie unter: 

www.abmahnsoforthilfe.de