Mahnbescheid von Debcon / Rechtsanwalt Sebastian Wulf

Mahnbescheid von Debcon / Rechtsanwalt Sebastian Wulf
15.05.20141042 Mal gelesen
Derzeit werden im Auftrag der Debcon GmbH aus Witten zahlreiche Mahnbescheide durch Herrn Rechtsanwalt Sebastian Wulf aus Werl beantragt. Geltend gemacht werden offenbar offene Forderungen aus alten Abmahnungen der Kanzlei BAEK Law.

Bei einem Mahnbescheid handelt es sich um eine gerichtliche Verfügung, die in jedem Fall beachtet werden muss.

Grundsätzlich wird der Erlass eines Mahnbescheides oft einfach deswegen beantragt, weil dieser zum einen kostengünstig ist, zum anderen der Sachverhalt nicht richterlich geprüft wird. Das bedeutet: ein Mahnbescheid ist für den Antragssteller ein einfaches und vor allem schnelles Verfahren und wird daher oft allein aus diesem Grund beantragt.

In jedem Fall muss gegen den Mahnbescheid Widerspruch binnen 2 Wochen ab Zustellung eingelegt werden, da andernfalls der Antragssteller einen Vollstreckungsbescheid auf Grundlage des Mahnbescheids beantragen könnte. Hieraus könnte dann auch tatsächlich ein Gerichtsvollzieher vollstrecken, ohne dass der Anspruch jemals durch ein Gericht geprüft wurde.

Nach Einlegung des Widerspruchs müsste der Anspruch hingegen mit einer Klage begründet werden. Unterbleibt dies, so wäre die Angelegenheit mit der Verjährung des Zahlungsanspruchs abgeschlossen, andernfalls müsste im Rahmen einer Klage gegen den Anspruch vorgetragen werden.

Gerne können Sie sich im Rahmen der Verteidigung gegen eine solche Forderung an uns wenden.

Kontakt:

Rechtsanwalt Matthias Lederer
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