Waldorf Frommer Abmahnung für den Film DIANA

Waldorf Frommer Abmahnung für den Film DIANA
12.05.2014240 Mal gelesen
Die Rechtsanwälte Waldorf Frommer mahnen im Auftrag der Tele München Fernseh GmbH die unerlaubte Verwertung des Filmes DIANA ab. Gefordert ist die Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Zahlung eines pauschalen Betrages in Höhe von 815 EUR.

Unserer Kanzlei wurde heute eine Abmahnung der Münchner Rechtsanwälte Waldorf Frommer für den ganz aktuellen Film DIANA zur Prüfung vorgelegt. In dem Filmwerk verkörpert die Schauspielerin Naomi Watts die tragische Figur der Prinzessin Diana.

Wie in all den anderen serienmäßig versendeten Abmahnschreiben der Kanzlei Waldorf Frommer auch, wird für den behaupteten Upload des Filmwerkes DIANA in einem Peer-to-Peer-Netzwerk (sog. Internet-Tauschbörse) die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs-und Verpflichtungserklärung gefordert, sowie die Zahlung eines immer gleichen Pauschalbetrages in Höhe von 815,00 EUR. 

Bezüglich des geltend gemachten Unterlassungsanspruches ist äußerste Vorsicht geboten. Betroffene sollten sich trotz der kurz gesteckten Fristen im Vorfeld erkundigen, ob überhaupt ein Unterlassungsanspruch besteht. Dies ist keineswegs immer der Fall. Gerade in den Fällen, in denen weitere Personen als "Täter" in Frage kommen, Kinder, Ehepartner, Mitbewohner etc. sollte genau geprüft werden, ob der Anschlussinhaber für das Handeln Dritter überhaupt in in Anspruch genommen werden kann. Keinesfalls sollte vorschnell eine lebenslänglich bindende Unterlassungserklärung unterzeichnet werden. Lassen Sie sich im Vorfeld beraten. 

Ob ein Anspruch auf Zahlung des "Vergleichbetrages" in Höhe von 815 EUR besteht, muss ebenfalls am Einzelfall beurteilt werden. Grundsätzlich aber haftet der Anschlussinhaber nicht auf Schadensersatz, wenn er darlegen kann, nicht selbst, also täterschaftlich für den Download bzw. Upload des Werkes verantwortlich zu sein.IN diesen Fällen besteht maximal eine Haftung als sog. Störer. Der Störer haftet aber nur auf Erstattung der vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten (Abmahnkosten), die seit Oktober 2013 auf 124,00 EUR begrenzt sind. Auch hier sollte aber geprüft werden, ob eine Störerhaftung überhaupt vorliegt. Kann auch die Inanspruchnahme als Störer ausgeschlossen werden, bestehen keinerlei Zahlungsansprüche. 

Wir haben auf unserer Internetseite einen Überblick über die Reaktionsmöglichkeiten auf die Abmahnungen von Waldorf Frommer zusammengestellt. Dies ist zwar nur ein Überblick, der die individuelle Rechtsberatung nicht ersetzen kann; Gleichwohl können sich Betroffene so ein erstes Bild machen. Darüber hinaus können Sie gerne von unserer kostenlosen Ersteinschätzung unter 030 / 323 015 90 Gebrauch machen. 

Wenn auch Sie von einer Abmahnung der Rechtsanwälte Waldorf Frommer im Auftrag der Tele München Fernseh GmbH für das Filmwerk DIANA betroffen sind, setzten Sie sich mit unserer Kanzlei in Verbindung. 

Wir freuen uns auf Ihren Anruf. 

Sievers & Collegen
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