Waldorf Frommer Abmahnung - Zwei vom alten Schlag

Waldorf Frommer Abmahnung - Zwei vom alten Schlag
12.05.2014210 Mal gelesen
Wenn Sie eine Waldorf Frommer Abmahnung wegen des Filesharing des Films "Zwei vom alten Schlag" erhalten haben, sollten Sie unbedingt anwaltlich prüfen lassen, 1) ob Sie eine Unterlassungserklärung abgeben müssen und 2) ob Sie zur Zahlung der € 815,00 verpflichtet sind

Die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte mahnt Internetanschlussinhaber ab, denen zur Last gelegt wird, den Film "Zwei vom alten Schlag" unerlaubt in einem Peer-to-Peer Netz verbreitet zu haben. Man kann zunächst davon ausgehen, dass der Upload tatsächlich stattgefunden hat. Fraglich ist, ob und wie der Anschlussinhaber haftet.

Waldorf Frommer Abmahnung - Was ist das?

Mit der Abmahnung geht der Rechteinhaber Warner Bros Entertainment gegen die Verbreitung seines Films "Zwei vom alten Schlag" in Internettauschbörsen vor. In der Abmahnung von Waldorf Frommer fordern die Anwälte die Abgabe einer Unterlassungserklärung nebst Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages in Höhe von € 815,00. Die Forderung setzt sich aus € 215,00 Anwaltskosten und € 600,00 Schadensersatz zusammen.

Haftet der Anschlussinhaber immer?

Nein, in vielen Fällen sogar überhaupt nicht. In der Abmahnung von Waldorf Frommer wegen "Zwei vom alten Schlag" wird erst einmal davon ausgegangen, dass der Anschlussinhaber die Rechtsverletzung selber begangen hat. Dieses ist jedoch nicht immer der Fall. Gerade bei einer gemeinschaftlichen Nutzung eines Internetanschlusses kann eine Vielzahl von Personen für die Rechtsverletzung verantwortlich sein. Mit dem Verweis auf ein Fremdverschulden kann die Haftung des Abgemahnten entfallen, wenn der Abgemahnte seinen Überprüfungspflichten nachgekommen ist. So hat der Anschlussinhaber z. B. gegenüber seinen volljährigen Kindern und dem Partner/der Partnerin überhaupt keine Pflichten, so dass in diesen Fällen die Haftung fast immer entfällt.

Unterlassungserklärung abgeben?

Nur dann, wenn der Anschlussinhaber überhaupt haftet, also Pflichtverletzungen begangen hat. In vielen Fällen geben unsere Mandanten keine Unterlassungserklärung ab und bezahlen auch nichts an Waldorf Frommer

In diesem Zusammenhang muss erwähnt werden, dass der im Internet kursierende Rat, die Geldforderung nicht zu zahlen und lediglich eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben, sehr riskant ist. Die Unterlassungserklärung mündet in einen lebenslang gültigen Unterlassungsvertrag mit dem ständigen Risiko einer Vertragsstrafe von € 5.000,00 pro Verstoß.

Machen Sie keine Experimente

Hüten Sie sich vor Anwälten, die eine Unterlassungserklärung "grundsätzlich in jedem Fall empfehlen". Das hat mit seriöser Anwaltsarbeit nichts zu tun.

Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A. berät Sie gerne in einem kostenlosen Erstgespräch. Er hat über 6.000 Waldorf Frommer Abmahnungen bearbeitet. 

Sie erreichen mich von Montag bis Sonntag von 8:00 Uhr bis 20:00 Uhr unter

Telefon 07171 - 18 68 66

Die Anwaltskanzlei Hechler steht für:

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Klicken Sie den Link für mehr Informationen über Waldorf Frommer Abmahnungen: www.abmahnungs-abwehr.de.